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Stufenaufstieg nach Lebensalter
verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

12.01.2012, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 001/12

 

 

 

Halle, den 12. Januar 2012

 

 

 

Stufenaufstieg nach Lebensalter

verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

 

 

 

Das

Verwaltungsgericht Halle hat mit Urteil vom 28. September 2011 in insgesamt

acht Verfahren (5 A 63/10 HAL u.a.) entschieden, dass das sächsische

Besoldungsrecht in seiner im streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung

eine unionsrechtlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters

enthält.

 

Aufgrund der dort vorgesehenen Festsetzung des Besoldungsdienstalters der

Kläger auf den ersten des Monats, in dem diese ihr 21. Lebensjahr

vollendeten, und die Gewährung des Grundgehalts der entsprechenden Stufe der

jeweiligen Besoldungsgruppe erfahren diese wegen ihres Alters eine weniger

günstige Behandlung, als eine andere Person, die über dieselbe Berufserfahrung

wie die Kläger verfügt, für die aber aufgrund ihres höheren Lebensalters ein

früheres Besoldungsdienstalter festgesetzt und eine Besoldung aus einer höheren

Stufe gewährt wird. Der vom Besoldungsdienstalter ausgehende Stufenaufstieg bewirkt

damit, dass zwei Beamte mit gleichem Dienstalter bei unterschiedlichem

Lebensalter hinsichtlich ihres Grundgehaltes ungleich behandelt werden. Diese

Benachteiligung ist nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt. Zwar sei

das mit dem Aufstieg in den Besoldungsstufen nach einer bestimmten Anzahl von

Jahren verfolgte Ziel legitim, die Berufserfahrung zu honorieren. Im Ergebnis

werde aber die von den Klägern seit ihrer Verbeamtung erworbene Berufserfahrung

im Unterschied zu einem erst in höherem Lebensalter verbeamteten Kollegen nicht

honoriert, weil beide das Grundgehalt aus derselben Altersstufe erhalten.

 

In dem Verfahren 5 A 349/09 HAL stellte das Gericht durch Grundurteil vom

28. September 2011 zwar fest, dass auch die Beamtenbesoldung des Landes

Sachsen-Anhalt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Durch die

hier zum 1. April 2011 erfolgte Umstellung von Dienstaltersstufen auf

Erfahrungsstufen verbunden mit Überleitungsregelungen habe der

Besoldungsgesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt diese aber ab diesem Zeitpunkt

beseitigt.

 

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

 

Nicola Baus

Pressesprecherin

 

 

 

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