Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Klage gegen Factory-Outlet-Center Brehna bleibt erfolglos

25.04.2012, Halle (Saale) – 2

  • Verwaltungsgericht Halle

Das Verwaltungsgericht Halle hat die Klagen der Städte Dessau-Roßlau und Leipzig gegen den Umbau des PEP Brehna in ein Factory-Outlet-Center nach mündlicher Verhandlung am 24. April 2012 abgewiesen (Az.: 2 A 169/11 und 2 A 189/11).

 

Streitgegenstand ist eine Baugenehmigung zur Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums in ein Factory-Outlet-Center (FOC), d. h. ein Fabrikverkaufszentrum mit selbständig nutzbaren Einzelhandelsbetrieben mit einer Gesamtverkaufsfläche von 16.000 m2, wobei die Waren mindestens eine der folgenden Besonderheiten aufweisen müssen: Waren 2. Wahl, Auslaufmodelle, Modelle der vergangenen Saison, Restposten, Waren für Markttestzwecke, Waren aus Produktionsüberhängen.

 

Im Rahmen dieses Klageverfahrens hatte die Kammer allein die Frage zu klären, ob das FOC schädliche Auswirkungen auf die Innenstädte der Klägerinnen haben würde.

 

Aufgrund des im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch den Beklagten eingeholten Gutachtens, dem die Kammer im Wesentlichen folgt, lässt das geplante FOC keine schädlichen Auswirkungen auf die Innenstädte von Leipzig und Dessau-Roßlau erwarten.

 

Im Hinblick auf die Stadt Leipzig liegen eine stabile Ertragslage und eine gute städtebauliche Ausgangssituation vor. Die zu erwartende Umsatzumverteilung von 3 ? 4,8 % werde daher keine städtebaulichen Auswirkungen haben.

 

Hinsichtlich der Stadt Dessau-Roßlau sei von einer Umsatzumverteilung von 2,8 ? 5,5 % auszugehen. Diese bewege sich aber in einem wettbewerbsüblichen Bereich und lasse daher gleichfalls keine städtebaulichen Auswirkungen erwarten. Hier sei vielmehr von einer ?Vorschädigung? auszugehen, die bereits dazu geführt habe, dass sich die Klägerin aufgrund des Bevölkerungsrückganges und des damit einhergehenden Rückganges der Kaufkraft  unabhängig von dem streitigen Vorhaben von einer Großstadt zu einer kleineren Stadt zurückentwickelt habe.

 Die Klägerinnen haben die Möglichkeit, dagegen ins Rechtsmittel zu gehen.

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links