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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Verwaltungsgericht Halle lehnt den Eilantrag eines Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ab

09.08.2012, Halle (Saale) – 3

  • Verwaltungsgericht Halle

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Eilantrag eines Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR abgelehnt. Dieser Mitbewerber wollte vor Gericht erreichen, dass dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt untersagt wird, Frau Neumann-Becker, die vom Landtag zur neuen Landesbeauftragten gewählt worden ist, zu ernennen.

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat das Wahlverfahren überprüft und keine Fehler festgestellt. Das Gericht führt in seinem Beschluss aus, dass die durch die Wahl im Landtag getroffene Auswahlentscheidung zwar nicht vollständig der gerichtlichen Kontrolle entzogen sei. So könne das Gericht das Wahlverfahren und die Feststellung des Ergebnisses überprüfen. Dazu gehöre auch die Frage, ob Kandidaten zu Unrecht ausgeschlossen worden seien. Nicht aber könne das Gericht das politische Ermessen überprüfen, das bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern auf der Grundlage von Wahlen immer vorhanden sein müsse.

 

Das Gericht hat nicht entschieden, ob die vom Mitbewerber gerügte gesetzliche Regelung, wonach der Landesbeauftragte bis zum 9. November 1989 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern gehabt haben soll, zu beanstanden ist. Diese Regelung habe sich nämlich nicht zu Lasten des Mitbewerbers ausgewirkt. Dieser erfülle zwar diese Voraussetzung nicht, sei aber gleichwohl zur Wahl im Landtag zugelassen worden. Auch sei diese Voraussetzung weder in der Beschlussvorlage des Landtages noch in der Landtagssitzung selbst thematisiert worden. Vielmehr gehörte der Mitbewerber zu den Bewerberinnen und Bewerbern, die dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen worden seien. In der Beschlussvorlage des Landtages heiße es, aus diesem Bewerberkreis könne der Landtag eine Landesbeauftragte/einen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wählen.

 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Aktenzeichen: 5 B 216/12 HAL) besteht für den unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg einzulegen. Dr. Volker AlbrechtPressesprecher

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