Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Eilantrag des Landkreises Wittenberg gegen kommunalaufsichtliche Bestellung eines Beauftragten in Vormundschaftsangelegenheit erfolglos

12.08.2005, Halle (Saale) – 4

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Das

Verwaltungsgericht Dessau hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag

des Landkreises Wittenberg abgelehnt, mit dem sich dieser gegen den

Sofortvollzug der kommunalaufsichtsrechtlichen Bestellung eines Beauftragten

durch das Landesverwaltungsamtes gewandt hat, der anstelle des Landrats die

Aufgaben des Landkreises als Amtsvormund wahrnehmen soll. Das Jugendamt des

Landkreises ist Amtsvormund für ein minderjähriges Kind, das bei Pflegeeltern

aufwächst. Der leibliche Vater hat beim Amtsgericht Wittenberg durchgesetzt,

das Kind einmal wöchentlich besuchen zu dürfen. Entgegenstehende Entscheidungen

des Oberlandesgerichts Naumburg sind vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben

worden. Da der Landkreis nach den Feststellungen des Landesverwaltungsamtes

gleichwohl keine hinreichenden Vorkehrungen traf, um das Umgangsrecht des

Vaters in geeigneter Form durchzusetzen, hat das Landesverwaltungsamt erstmals

im Februar 2005 einen Beauftragten eingesetzt, der anstelle des Landrats die

Dienstaufsicht über die beim Jugendamt des Landkreises mit der Wahrnehmung der

Aufgaben betrauten Bediensteten wahrnehmen sollte. Diese Verfügung ist im

August neu gefasst worden. Gegen diese Neufassung wandte sich der Landkreis mit

der Begründung, sein Verhalten lasse nicht den Schluss zu, dass der Landkreis

nicht willens oder in der Lage sei, gesetzmäßige Zustände durchzusetzen. Das

Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Das Verhalten des Landkreises nach

der Bestellung des Beauftragten macht deutlich, dass dessen Verwaltung in der

Vormundschaftssache in erheblichem Umfang nicht den Erfordernissen einer

gesetzmäßigen Verwaltung entspreche. Die mit der Wahrnehmung der

Amtsvormundschaft betrauten Mitarbeiter des Landkreises hätten nach der

Bestellung des Beauftragten dessen Weisungen und Anordnungen nicht oder nicht

genügend befolgt. Zudem hätten der Landrat und der Beigeordnete als dessen

ständiger Vertreter die Mitarbeiter in ihrer Auffassung bestärkt, dass den

Anordnungen des Beauftragten nicht Folge geleistet werde müsse. Diese

fortwährende Behinderung der Arbeit des Bevollmächtigten begründe die

Besorgnis, dass der Landkreis auch künftig nicht hinreichende Vorsorge dafür

tragen werde, dass das dem leiblichen Vater durch Entscheidungen des

Amtsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts eingeräumte Umgangsrecht

tatsächlich ausgeübt werden könne. Mit der Vollziehung der Bestellung des

Beauftragten könne auch nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss eines

Widerspruchs- oder Klageverfahrens zugewartet werden, weil nicht hingenommen

werden könne, dass rechtskräftige Entscheidungen des Amtsgerichts und des

Bundesverfassungsgerichts weiterhin beharrlich missachtet würden.

 

Verwaltungsgericht

Dessau,

 

Beschluss vom 12.

August 2005 ? Az.: 1 B 352/05 ?

 

Fenzel, ChristinePressesprecherin

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links