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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Kiesabbau gefährdet Deich nicht

27.10.2005, Halle (Saale) – 6

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 1. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat in der Verhandlung vom gestrigen Tag die Klage

von Bürgern aus Sollnitz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes

für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt abgewiesen, mit dem das Landesamt den

Rahmenbetriebsplan der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH zum Abbau von Kies und

Kiessand auf einem zirka 30 ha großen Gebiet nordöstlich des Ortsteils Sollnitz

zugelassen hat. Die Kläger haben geltend gemacht, Leben, Gesundheit und

Eigentum würden im Fall eines Hochwassers durch das Vorhaben gefährdet, weil

wegen des Kiesabbaus bei Hochwasser eine Unterspülung des Deiches zu befürchten

sei, die die Standsicherheit des Muldedeiches gefährde.

 

Das

Verwaltungsgericht Dessau ist bei der klagabweisenden Entscheidung zu der

Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss mit seinen

Nebenbestimmungen hinreichende Vorsorge gegen die von den Klägern befürchteten

Gefahren treffe. Bereits im Verwaltungsverfahren seien die Auswirkungen des

geplanten Kiesabbaus auf die Standsicherheit des Deiches und auf die

hydrogeologischen Verhältnisse hinreichend untersucht worden. Die vorliegenden

hydrogeologischen Gutachten aus den Jahren 1995 und 1996 seien als

Entscheidungsgrundlage ausreichend. Ihnen habe die Simulation eines 10-tägigen

Hochwassers zugrunde gelegen. Durch das Augusthochwasser 2002 würden die

Ergebnisse der Simulation nicht in Frage gestellt, weil dieses nur 5 Tage

angedauert habe. Zur Standsicherheit habe neben einem Standsicherheitsnachweis

aus dem Jahr 1995 ein ergänzendes Gutachten aus dem Jahr 2005 vorgelegen, das

sowohl die Hochwasserereignisse aus dem Jahr 2002 als auch die Erweiterung des

Muldedeiches berücksichtigte.

 

Verwaltungsgericht

Dessau,

Urteil vom 26. Oktober 2005 ? Az. 1 A 269/05 DE ?

 

Züchner, Johannes

Stellv. Pressesprecher

 

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