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(VG DE) Ziervogelbörse in Neugattersleben (Landkreis Bernburg) darf stattfinden
11.04.2006, Halle (Saale) – 5
- Verwaltungsgericht Halle
Die 3. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dessau hat heute dem Eilantrag eines Veranstalters von
Vogelbörsen stattgegeben, mit dem sich dieser gegen die sofortige Untersagung
seiner jeden 3. Samstag im Monat in Neugattersleben stattfindenden Vogelbörse
gewandt hatte. Die zuständige Veterinärbehörde hatte die Untersagung auf die
Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest und die Vielzahl von Geflügelhaltungen
im Umkreis von 10 km gestützt.
Das
Gericht hat die Untersagung der Vogelbörse für nicht gerechtfertigt gehalten.
In den zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe erlassenen Verordnungen
des Bundes sei ein generelles Verbot nur von Geflügelmärkten, -schauen und
-ausstellungen vorgesehen. Ein Verbot von Märkten, auf denen wie auf der Börse
des Antragstellers lediglich Ziervögel zum Kauf und Handel angeboten werden,
habe der Verordnungsgeber gerade nicht für erforderlich gehalten. Bei dieser
Rechtslage könne eine Tiervogelbörse aber nur untersagt werden, wenn im
konkreten Fall eine besondere Gefahrenlage bestehe, die der Verordnungsgeber
nicht habe berücksichtigen können. Selbst wenn man derartige Umstände in der
Vielzahl der Geflügelhaltungen in der Umgebung sehe, sei die Untersagung
rechtswidrig. Denn es sei von der zuständigen Behörde nicht geprüft worden, ob
der Gefahr durch mildere Mittel wie z.B. der Auflage des Nachweises der
Tierhaltung in geschlossenen Ställen oder tierärztlicher Untersuchungen
begegnet werden kann. Auch die wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters
seien bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden.
Verwaltungsgericht Dessau,
Beschluss vom 11. April 2006 ? Az.: 3 B 107/06 DE ?
Fenzel, Christine
Pressesprecherin
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