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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Ziervogelbörse in Neugattersleben (Landkreis Bernburg) darf stattfinden

11.04.2006, Halle (Saale) – 5

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 3. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat heute dem Eilantrag eines Veranstalters von

Vogelbörsen stattgegeben, mit dem sich dieser gegen die sofortige Untersagung

seiner jeden 3. Samstag im Monat in Neugattersleben stattfindenden Vogelbörse

gewandt hatte. Die zuständige Veterinärbehörde hatte die Untersagung auf die

Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest und die Vielzahl von Geflügelhaltungen

im Umkreis von 10 km gestützt.

 

Das

Gericht hat die Untersagung der Vogelbörse für nicht gerechtfertigt gehalten.

In den zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe erlassenen Verordnungen

des Bundes sei ein generelles Verbot nur von Geflügelmärkten, -schauen und

-ausstellungen vorgesehen. Ein Verbot von Märkten, auf denen wie auf der Börse

des Antragstellers lediglich Ziervögel zum Kauf und Handel angeboten werden,

habe der Verordnungsgeber gerade nicht für erforderlich gehalten. Bei dieser

Rechtslage könne eine Tiervogelbörse aber nur untersagt werden, wenn im

konkreten Fall eine besondere Gefahrenlage bestehe, die der Verordnungsgeber

nicht habe berücksichtigen können. Selbst wenn man derartige Umstände in der

Vielzahl der Geflügelhaltungen in der Umgebung sehe, sei die Untersagung

rechtswidrig. Denn es sei von der zuständigen Behörde nicht geprüft worden, ob

der Gefahr durch mildere Mittel wie z.B. der Auflage des Nachweises der

Tierhaltung in geschlossenen Ställen oder tierärztlicher Untersuchungen

begegnet werden kann. Auch die wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters

seien bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden. 

 

 

Verwaltungsgericht Dessau,

Beschluss vom 11. April 2006 ? Az.: 3 B 107/06 DE ?

 

Fenzel, Christine

Pressesprecherin

 

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