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(VG DE) Vater ruft in Wittenberger Sorgerechtsfall ohne Erfolg das Verwaltungsgericht an
11.07.2006, Halle (Saale) – 7
- Verwaltungsgericht Halle
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat mit Urteil
vom heutigen Tag eine Klage des seit 1999 um das Sorgerecht seines unehelich
geborenen Sohns streitenden Vaters gegen das Jugendamt des Landkreises
Wittenberg und den durch einen Beauftragten der Kommunalaufsicht vertretenen
Landkreis Wittenberg als unzulässig abgewiesen.
Mit seiner Klage wollte der Kläger erreichen, dass die
Beklagten den beauftragten Amtsvormund mit den ihnen zur Verfügung stehenden
Aufsichtsbefugnissen veranlassen, die beim Oberlandesgericht Naumburg anhängige
Beschwerde gegen eine für den Kläger günstige Sorgerechtsentscheidung des
Amtsgerichts Wittenberg zurückzunehmen. Weiter sollte der Amtsvormund dazu
veranlasst werden, den im Adoptionsverfahren gestellten Antrag auf Ersetzung
der erforderlichen Einwilligung des Vaters zurückzuziehen.
Der Kläger hält die Beklagten hierzu wegen ihrer Bindung an
Recht und Gesetz verpflichtet. Er verweist auf Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, mit denen
festgestellt worden sei, dass die Versagung des Sorgerechts ihn in seinen
Rechten verletze. Es sei ihm nicht zuzumuten, auf dem Zivilrechtsweg weitere
Gerichtsentscheidungen erstreiten zu müssen.
Zur Begründung der Klageabweisung hat das Gericht darauf
abgestellt, dass dem Kläger keine eigenen Rechte auf die Ausübung von
Aufsichtsbefugnissen hat. Aufsichtsbefugnisse seien nicht zum Schutz von
Individualinteressen bestimmt, sondern dienten allein dem öffentlichen
Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung.
Verwaltungsgericht Dessau,
Urteil vom 11. Juli 2006 ? Az. 3 A 123/06 ?
Fenzel, Christine
Pressesprecherin
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