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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Windpark darf errichtet werden

07.09.2006, Halle (Saale) – 8

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat heute

Klagen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und

den Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Landkreis Wittenberg

abgewiesen. In dem Verfahren 1 A 129/05 DE hatten sich zwei Gemeinden gegen

jeweils in ihrem Gemeindegebiet genehmigte Anlagen gewendet und zur Begründung

ihrer Klage geltend gemacht, das Landesverwaltungsamt habe rechtswidrig das von

ihnen verweigerte Einvernehmen ersetzt. Gegen dieselbe Genehmigung klagten in

dem Verfahren 1 A 175/05 DE drei Grundstückseigentümer, die insbesondere

vorbrachten, von den Windkraftanlagen gingen für sie unzumutbare Belästigungen

durch Lärm und Schattenwurf aus.

 

Das Gericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis

gekommen, dass die Genehmigung die Kläger nicht in eigenen Rechten verletzt.

 

Die klagenden Gemeinden hätten ihr Einvernehmen rechtswidrig

versagt, so dass die Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften der

Landesbauordnung berechtigt gewesen sei, das gemeindliche Einvernehmen zu

ersetzen. Die Gemeinden hätten sich schon deswegen nicht darauf berufen dürfen,

dass die regionale Planungsgemeinschaft das Vorhaben für planungsrechtlich

unzulässig gehalten habe, weil die Planungsgemeinschaft die Erteilung der

Genehmigung förmlich nicht untersagt habe. Es fehle auch nicht an der

verkehrsmäßigen Erschließung der Grundstücke, denn diese grenzten an

öffentliche Straßen an. Schließlich greife auch der Einwand nicht, dass durch

die Windräder unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anwohner hervorgerufen

würden. Denn nach dem vorliegenden Gutachten würden die maßgeblichen Grenzwerte

eingehalten.

 

Auch die Grundstückseigentümer konnten deshalb nicht mit

Erfolg rügen, unzumutbarem Lärm ausgesetzt zu sein. Was den beanstandeten

Schattenwurf betrifft, hielt das Gericht die in der Genehmigung getroffenen

Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner für ausreichend. Schließlich gehe von den

Windkraftanlagen auch keine unzumutbare optische Bedrängnis aus.

 

Verwaltungsgericht Dessau,

Urteil vom 6. September 2006 ? Az.: 1 A 129/05 DE und 1 A 175/05 DE?

 

Fenzel, Christine

Pressesprecherin

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