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(VG DE) Abfallgebühren des Landkreises Wittenberg nunmehr rechtens
26.09.2006, Halle (Saale) – 10
- Verwaltungsgericht Halle
Die 3. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dessau hat heute mehrere Klagen gegen
Abfallgebührenbescheide des Landkreises Wittenberg betreffend die Gebührenjahre
2000 bis 2004 abgewiesen.
Das Gericht ist zu
dem Ergebnis gekommen, dass die überarbeiteten Gebührensatzungen des
Beklagten, auf deren Grundlage die angefochtenen Gebührenbescheide erlassen
wurden, in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sind und auch
inhaltlich nicht zu beanstanden sind. Die in den Satzungen angeordnete
Rückwirkung war nach Auffassung des Gerichts zulässig, weil hiermit frühere
nichtige Satzungen ersetzt wurden und die nunmehr bestimmten Gebühren auch
nicht gegen das gesetzlich bestimmte Schlechterstellungsverbot verstoßen. Denn
die Satzungen sehen ausdrücklich vor, dass die zu erhebenden Gebühren nach oben
durch die früher bestimmte Gebührenhöhe beschränkt sind. Der Einwand der
Kläger, die neue Gebührenordnung sei rechtswidrig, weil sich der Kauf von
Banderolen für die Restmülltonne nicht mehr rückabwickeln lasse und ihnen daher
die nunmehr günstigere Gebühr nicht zugute kommen könne, greift nach Auffassung
der Kammer nicht durch. Der durch den Verkauf der Banderolen zu dem höheren
Gebührentarif erwirtschaftete Überschuss kommt den Gebührenschuldnern dadurch
wieder zu gute, dass diese im folgenden Gebührenjahr jeweils gebührenmindernd
in die Kalkulation eingestellt worden sei. Aus dem Vorbringen der Kläger ergaben
sich nach Auffassung des Gerichts im Übrigen auch keine Anhaltspunkte für eine
unzulässige Kostenüberschreitung.
Verwaltungsgericht Dessau,
Urteil vom 26. September 2006 ? Az. 3 A 178/06 DE u.a. ?
Fenzel, Christine
Pressesprecherin
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