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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Abfallgebühren des Landkreises Wittenberg nunmehr rechtens

26.09.2006, Halle (Saale) – 10

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 3. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat heute mehrere Klagen gegen

Abfallgebührenbescheide des Landkreises Wittenberg betreffend die Gebührenjahre

2000 bis 2004 abgewiesen.

 

Das Gericht ist zu

dem Ergebnis gekommen, dass die überarbeiteten  Gebührensatzungen des

Beklagten, auf deren Grundlage die angefochtenen Gebührenbescheide erlassen

wurden, in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sind und auch

inhaltlich nicht zu beanstanden sind. Die in den Satzungen angeordnete

Rückwirkung war nach Auffassung des Gerichts zulässig, weil hiermit frühere

nichtige Satzungen ersetzt wurden und die nunmehr bestimmten Gebühren auch

nicht gegen das gesetzlich bestimmte Schlechterstellungsverbot verstoßen. Denn

die Satzungen sehen ausdrücklich vor, dass die zu erhebenden Gebühren nach oben

durch die früher bestimmte Gebührenhöhe beschränkt sind. Der Einwand der

Kläger, die neue Gebührenordnung sei rechtswidrig, weil sich der Kauf von

Banderolen für die Restmülltonne nicht mehr rückabwickeln lasse und ihnen daher

die nunmehr günstigere Gebühr nicht zugute kommen könne, greift nach Auffassung

der Kammer nicht durch. Der durch den Verkauf der Banderolen zu dem höheren

Gebührentarif erwirtschaftete Überschuss kommt den Gebührenschuldnern dadurch

wieder zu gute, dass diese im folgenden Gebührenjahr jeweils gebührenmindernd

in die Kalkulation eingestellt worden sei. Aus dem Vorbringen der Kläger ergaben

sich nach Auffassung des Gerichts im Übrigen auch keine Anhaltspunkte für eine

unzulässige Kostenüberschreitung.

 

Verwaltungsgericht Dessau,

Urteil vom 26. September  2006 ? Az. 3 A 178/06 DE u.a. ?

 

Fenzel, Christine

Pressesprecherin

 

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