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(VG DE) Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees bleibt erfolglos
26.10.2006, Halle (Saale) – 12
- Verwaltungsgericht Halle
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat in der
Verhandlung vom gestrigen Tage die Klage eines Ehepaars aus Bitterfeld gegen
den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
abgewiesen, mit dem die Behörde den Plan der Lausitzer und Mitteldeutschen
Bergbau-Verwaltungs GmbH (LMBV) zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees
zugelassen hat. Die Kläger haben geltend gemacht, durch das Vorhaben drohten
Schäden aufgrund von Vernässungen durch aufsteigendes Grundwasser an ihrem
Wohnhaus sowie Gesundheitsgefahren für sie und andere Einwohner Bitterfelds
durch kontaminiertes Grundwasser.
Das Verwaltungsgericht Dessau ist bei der klageabweisenden
Entscheidung zu der Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss
nicht unter Abwägungsfehlern leide. Die Kläger, die ihre Wohnhäuser nach Beginn
des Braunkohleabbaus in der Nähe eines Abbaufeldes errichtet hatten, hätten
damit rechnen müssen, dass der Bergbau nicht ewig weiter betrieben werde und
die Grundwasserstände danach wieder auf das vor Beginn des Bergbaus bestehende
Niveau ansteigen würden. Auf mögliche Gesundheitsgefahren durch eventuell
kontaminiertes Grundwasser könnten sich die Kläger nicht berufen, weil sie
diesen Einwand nicht bereits im Anhörungsverfahren in den Jahren 2000 und 2002
geltend gemacht hätten.
Verwaltungsgericht Dessau,
Urteil vom 25. Oktober 2006 ? Az. 1 A 290/05 ?
Züchner, Johannes
Stellv. Pressesprecher
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