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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

15.08.2008, Halle (Saale) – 2

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 2. Kammer des

Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 14. August 2008 den Eilantrag des

Busunternehmens Heinrich GmbH abgelehnt. Das Verkehrsunternehmen wendet sich

dagegen, dass der Landkreis Wittenberg einem konkurrierenden Unternehmen, der

Vetter GmbH, die Genehmigung des vom Landkreis zum 01. Juli 2008 ausgeschriebenen

südwestlichen regionalen Linienverkehrsbündels erteilt hat. Die Heinrich GmbH

hatte sich selbst um die Verkehrsleistung beworben, war aber im

Genehmigungswettbewerb unterlegen.

 

Mit ihrem Eilantrag wollte sie

insbesondere erreichen, dass ihr eine einstweilige Erlaubnis erteilt wird, mit

der sie an Stelle der Vetter GmbH das südwestliche regionale Linienbündel ab

dem 01. Juli 2008 bedienen kann, bis über ihren Widerspruch gegen die

Genehmigungsentscheidung entschieden ist.

 

Der Eilantrag blieb ohne Erfolg. Die

Kammer war der Auffassung, dass der Landkreis Wittenberg dem von ihm im

Genehmigungsverfahren bevorzugten Unternehmen auch die vorläufige

Verkehrsbedienung gestatten durfte. Weiter ging die Kammer davon aus, dass die

Auswahlentscheidung des Landkreises Wittenberg an keinem offenkundigen Fehler

leidet. Die zugrunde liegende Einschätzung, dass die Vetter GmbH die

Verkehrsbedürfnisse auf dem zum 01. Juli 2008 ausgeschriebenen Linienbündel am

besten befriedigt, sei nicht offensichtlich falsch. Die der Auswahlentscheidung

zugrunde gelegte Bewertungsrichtlinie leide an keiner Fehlgewichtung der

berücksichtigten Bewertungskriterien. Es lasse sich im Eilverfahren auch nicht

erkennen, dass die Bewertung der maßgeblichen Kriterien durch den Landkreis

Wittenberg falsch erfolgt sei.

 

Gegen den Beschluss steht der

Heinrich GmbH die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt zu.

 

Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,

Beschluss vom 14. August 2008 ? Az. 2 B 93/08 DE ?

 

Engels, Helmut

Pressesprecher

 

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