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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Elbe

04.09.2008, Halle (Saale) – 3

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau

hat mit Beschluss vom heutigen Tage den auf die Untersagung von Bauarbeiten zur

Befestigung des Uferbereiches der Elbe gerichteten Antrag auf Erlass einer

einstweiligen Anordnung gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg abgelehnt.

Der BUND hatte geltend gemacht, die in einem besonders geschützten Gebiet eines

Flora- und Fauna-Habitat begonnenen Bauarbeiten seien rechtswidrig, weil dem

BUND vor Beginn der Maßnahme keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem

Vorhaben gegeben worden sei. Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt, weil das

Bundesnaturschutzgesetz eine Pflicht zur Beteiligung von Naturschutzverbänden

nur für den Fall des Gewässerausbaus, also für die wesentliche Umgestaltung

eines Gewässers, vorsehe. Bei den von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

vorgesehenen Baumaßnahmen, der Befestigung von Uferbereichen und der

Wiederherrichtung sog. Buhnen, handele es sich nicht um einen Gewässerausbau,

sondern um Maßnahmen zur Unterhaltung der bestehenden Wasserstraße. Zwar sehe

das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt grds. auch für

Unterhaltungsmaßnahmen eine vorherige Beteiligung von Naturschutzverbänden vor.

Diese landesrechtlichen Bestimmungen seien indes hier nicht anwendbar, weil die

Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes für Bundesbehörden eine abschließende

Regelung enthalte. Eine Erweiterung der bundesrechtlich vorgesehenen

Beteiligungsbefugnisse von Naturschutzverbänden durch landesrechtliche

Bestimmungen sei deshalb bei Maßnahmen von Bundesbehörden, wie der Wasser- und

Schifffahrtsdirektion, nicht statthaft.

 

Hinweis: Der BUND hat nach der Verwaltungsgerichtsordnung die

Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg einzulegen.

 

Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,

Beschluss vom 04. September 2008 ? Az. 1 B 178/08 DE ?

 

Engels, Helmut

Pressesprecher

 

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