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(VG DE) Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Elbe
04.09.2008, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau
hat mit Beschluss vom heutigen Tage den auf die Untersagung von Bauarbeiten zur
Befestigung des Uferbereiches der Elbe gerichteten Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg abgelehnt.
Der BUND hatte geltend gemacht, die in einem besonders geschützten Gebiet eines
Flora- und Fauna-Habitat begonnenen Bauarbeiten seien rechtswidrig, weil dem
BUND vor Beginn der Maßnahme keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem
Vorhaben gegeben worden sei. Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt, weil das
Bundesnaturschutzgesetz eine Pflicht zur Beteiligung von Naturschutzverbänden
nur für den Fall des Gewässerausbaus, also für die wesentliche Umgestaltung
eines Gewässers, vorsehe. Bei den von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
vorgesehenen Baumaßnahmen, der Befestigung von Uferbereichen und der
Wiederherrichtung sog. Buhnen, handele es sich nicht um einen Gewässerausbau,
sondern um Maßnahmen zur Unterhaltung der bestehenden Wasserstraße. Zwar sehe
das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt grds. auch für
Unterhaltungsmaßnahmen eine vorherige Beteiligung von Naturschutzverbänden vor.
Diese landesrechtlichen Bestimmungen seien indes hier nicht anwendbar, weil die
Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes für Bundesbehörden eine abschließende
Regelung enthalte. Eine Erweiterung der bundesrechtlich vorgesehenen
Beteiligungsbefugnisse von Naturschutzverbänden durch landesrechtliche
Bestimmungen sei deshalb bei Maßnahmen von Bundesbehörden, wie der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion, nicht statthaft.
Hinweis: Der BUND hat nach der Verwaltungsgerichtsordnung die
Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg einzulegen.
Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,
Beschluss vom 04. September 2008 ? Az. 1 B 178/08 DE ?
Engels, Helmut
Pressesprecher
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