Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Keine Sonntagsöffnung des Neustadt Centrum am 30. April 2017

26.04.2017, Halle (Saale) – 10

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Dem Antrag der Gewerkschaft ver.di, die aufschiebende

Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Öffnung des Neustadt Centrum Halle-Neustadt

am 30. April 2017 anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht entsprochen.

 

 

 

Die Stadt Halle hatte mit Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2017

die beantragte Sonntagsöffnung im Neustadt Centrum gestattet und den Sofortvollzug

angeordnet, um dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher

geschäftlich zu nutzen.

 

 

 

Auf den Antrag der Gewerkschaft ver.di hat das Gericht die

aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt. Es hat ausgeführt,

dass der für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen besondere

Sachgrund nicht vorliege. Dafür reiche weder ein wirtschaftliches Umsatzinteresse

der Verkaufsstelleninhaber noch ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller

Käufer am Sonntag. Erforderlich seien vielmehr Veranstaltungen, die selbst

einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen. Dieser dürfe nicht allein durch die

Ladenöffnung ausgelöst werden.

 

 

 

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei hier nicht

feststellbar. Die Antragsgegnerin habe die Voraussetzungen für die Gestattung

der Sonntagsöffnung zu Unrecht bejaht. Es mangele an einer nachvollziehbaren

Prognose zu den erwarteten Besucherströmen. Diese sei weder in den

Verwaltungsvorgängen enthalten noch im gerichtlichen Verfahren vorgelegt

worden. Allein die Ausführungen der Antragsgegnerin, dass das Center einen

Lebens- und Erlebnismittelpunkt bilde und die 

von der Beigeladenen geplante Veranstaltung einen besonderen Besucherstrom

anziehen könne, sei zu pauschal und bilde keine tragfähige Grundlage für eine Prognose.

 

 

 

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom 26. April 2017 - 4 B 212/17

 

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links