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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Keine Sonntagsöffnung des Neustadt Centrum am 30. April 2017
26.04.2017, Halle (Saale) – 10
- Verwaltungsgericht Halle
Dem Antrag der Gewerkschaft ver.di, die aufschiebende
Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Öffnung des Neustadt Centrum Halle-Neustadt
am 30. April 2017 anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht entsprochen.
Die Stadt Halle hatte mit Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2017
die beantragte Sonntagsöffnung im Neustadt Centrum gestattet und den Sofortvollzug
angeordnet, um dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher
geschäftlich zu nutzen.
Auf den Antrag der Gewerkschaft ver.di hat das Gericht die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt. Es hat ausgeführt,
dass der für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen besondere
Sachgrund nicht vorliege. Dafür reiche weder ein wirtschaftliches Umsatzinteresse
der Verkaufsstelleninhaber noch ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller
Käufer am Sonntag. Erforderlich seien vielmehr Veranstaltungen, die selbst
einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen. Dieser dürfe nicht allein durch die
Ladenöffnung ausgelöst werden.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei hier nicht
feststellbar. Die Antragsgegnerin habe die Voraussetzungen für die Gestattung
der Sonntagsöffnung zu Unrecht bejaht. Es mangele an einer nachvollziehbaren
Prognose zu den erwarteten Besucherströmen. Diese sei weder in den
Verwaltungsvorgängen enthalten noch im gerichtlichen Verfahren vorgelegt
worden. Allein die Ausführungen der Antragsgegnerin, dass das Center einen
Lebens- und Erlebnismittelpunkt bilde und die
von der Beigeladenen geplante Veranstaltung einen besonderen Besucherstrom
anziehen könne, sei zu pauschal und bilde keine tragfähige Grundlage für eine Prognose.
VG Halle, Beschluss vom 26. April 2017 - 4 B 212/17
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