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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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(VG HAL) Lehrer hat Kostenerstattungsanspruch für Schulbücher
22.11.2017, Halle (Saale) – 19
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat zu entscheiden gehabt, ob
ein Lehrer für die von ihm für den von ihm zu erteilenden Unterricht beschafften
Schulbücher einen Kostenerstattungsanspruch gegen seinen Dienstherrn hat.
Im Rahmen einer zum Schuljahresbeginn stattgefundenen Dienstberatung
des Lehrerkollegiums teilte die zuständige Lehrmittelbeauftragte der Schule mit,
dass den Lehrern keine Schulexemplare der vorgesehenen Schulbücher zur
Verfügung gestellt werden könnten. Der Kläger bestellte daraufhin Schulbücher
im Wert von 146,00 EUR und bat anschließend bei seinem Dienstherrn schriftlich um
Erstattung der angefallenen Kosten. Dieser lehnte den Anspruch ab und
begründete dies damit, der Kläger hätte zunächst anzeigen müssen, dass er die
Bücher anschaffen wolle.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger
habe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die von ihm beschafften
Schulbücher durch den Schulträger.
Bei den Büchern handele es sich um für den Unterricht
erforderliche Lehrmittel, über die der Lehrer für eine sachgerechte
Unterrichtsvorbereitung und ?erteilung ebenso verfügen müsse wie die Schüler. Ihn
treffe keine Verpflichtung, die erforderlichen Schulbücher aus eigenen Mitteln
zu bezahlen. Sein Gehalt werde allein für den Lebensunterhalt für ihn und seine
Familie gezahlt.
Zwar müsse er aufgrund des bestehenden Dienst- und
Treueverhältnis grundsätzlich zunächst seinen Dienstherrn auffordern, die erforderlichen
Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen. In dem hier zu entscheidenden Fall sei
aber davon auszugehen, dass der Kläger davon habe ausgehen dürfen, dass er die erforderlichen
Bücher selbst kaufen und anschließend die Kosten bei seinem Dienstherrn geltend
machen könne. Im Lehrmitteletat des Landes seien Schulbücher für Lehrer nicht enthalten
und ein Budget des Schulträgers für Lehrbücher für Lehrer nicht vorhanden gewesen.
Zudem seien die Äußerungen der Lehrmittelbeauftragten in der Dienstberatung so
zu verstehen gewesen, dass die Lehrer aufgefordert waren, sich die
erforderlichen Bücher selbst gegen eine spätere Kostenerstattung zu beschaffen.
VG Halle, Urteil vom 8.
November 2017 ? 5 A 16/16 HAL -
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