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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Keine Sonntagsöffnung im Halle Center Peißen am 25. März
08.03.2018, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht hatte über die Zulassung der Öffnung
eines Einkaufscenters an einem Sonntag zu entscheiden.
Die Antragstellerin ist eine Gewerkschaft, die im
Einzelhandel tätige Arbeitnehmer vertritt. In diesem Verfahren wendet sie sich
gegen die geplante Sonntagsöffnung im Halle Center Peißen am 25. März in der
Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, bei der
der Auftritt eines oder mehrerer Schlager- oder Volksmusikinterpreten mit
anschließender Autogrammstunde geplant sind. Diese ist von der Antragsgegnerin
mit der Begründung zugelassen worden, "dem Versorgungsbedürfnis der
Besucher Rechnung zu tragen und gleichzeitig
dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher
geschäftlich zu nutzen".
Das Veraltungsgericht hat dem Antrag der Antragstellerin
stattgegeben und dies damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine
Sonntagsöffnung nicht vorliegen. Diese sei nur zuzulassen, wenn ein besonderer
Sachgrund vorliege, der sich weder aus dem wirtschaftlichen Umsatzinteresse des
Verkaufsstelleninhabers noch aus dem Erwerbsinteresse potenzieller Kunden
ergebe. Der Anlass für die Sonntagsöffnung müsse vielmehr für sich den
Besucherstrom auslösen. Das sei hier nicht der Fall. Hier diene die geplante
Veranstaltung allein dazu, den Vorwand für die Sonntagsöffnung zu schaffen.
Schon nach der Begründung der Antragsgegnerin sei das Ziel der Veranstaltung die Möglichkeit,
dem Einzelhandel Umsatz zu verschaffen. Es erscheint dem Gericht aber auch
nicht plausibel, dass mehrere tausend Besucher ein Einkaufscenter auf der
grünen Wiese allein wegen einiger namentlich nicht genannter Schlager- und
Volksmusikinterpreten auf kleiner Bühne besuchen. Die danach allein aus
wirtschaftlichen Gründen vorgesehene Öffnung genüge den rechtlichen
Anforderungen nicht.
Gegen die Entscheidung haben die Beteiligten die
Möglichkeit, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zu erheben.
VG Halle, Beschluss vom 07. März 2017 ? 3 B 282/18 HAL -, Beschluss
vom 07. März 2018
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