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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Zuweisung von Schülern an die Integrierten Gesamtschulen war fehlerhaft

06.06.2019, Halle (Saale) – 10

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat das Auswahlverfahren für

die Aufnahme von Schülern in die 5. Jahrgangsstufe der IGS in Halle am Steintor

überprüft und festgestellt, dass sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze für

die Eingangsklasse als auch das Auswahlverfahren für die Vergabe der zur

Verfügung stehenden Plätze in rechtsfehlerhafter Weise durchgeführt worden ist.

 

 

 

 

Im Schulgesetz sei bestimmt, dass der Schulträger ab dem

Schuljahr 2019/20 verpflichtet sei, von ihm beabsichtigte Kapazitätsgrenzen für

eine in seiner Trägerschaft stehende Schule sowie das Auswahlverfahren zur

Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze mittels kommunalrechtlicher Satzung

zu regeln. Damit hätten sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze an der IGS

Halle, Am Steintor, als auch das durchgeführte Auswahlverfahren durch eine

kommunale Satzung erfolgen müssen. Das stattdessen durch die Antragsgegnerin

vorgenommene Auswahlverfahren für die von ihr zugelassenen 112 Schüler für das

Schuljahr 2019/20 sei damit gesetzwidrig gewesen.

 

 

 

Allerdings sei unter dem Gesichtspunkt des

Vertrauensschutzes ein Zugriff auf die bereits vergebenen Plätze nicht mehr

möglich, wenn die zugelassenen Bewerber hierüber unterrichtet worden seien.

Dies rechtfertige aber nicht die Zurückweisung des Antragstellers wegen einer

Ausschöpfung der Aufnahmekapazität. Vielmehr müsse die Schule weitere Schüler

bis an die äußerste Grenze der Funktionsfähigkeit aufnehmen, die aber erst bei

einer Aufnahme von bis zu 28 Schülern je Eingangsklasse erreicht sei. Da diese

Zahl  hier ? auch unter Berücksichtigung

der weiteren in der Kammer noch anhängigen Verfahren - noch nicht erreicht werde,

sei dem Antragsteller ein Platz an der IGS zuzuweisen.

 

 

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom 29. Mai 2019 ? 6 B 169/19 HAL

 

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