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(VG HAL) Zuweisung von Schülern an die Integrierten Gesamtschulen war fehlerhaft
06.06.2019, Halle (Saale) – 10
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat das Auswahlverfahren für
die Aufnahme von Schülern in die 5. Jahrgangsstufe der IGS in Halle am Steintor
überprüft und festgestellt, dass sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze für
die Eingangsklasse als auch das Auswahlverfahren für die Vergabe der zur
Verfügung stehenden Plätze in rechtsfehlerhafter Weise durchgeführt worden ist.
Im Schulgesetz sei bestimmt, dass der Schulträger ab dem
Schuljahr 2019/20 verpflichtet sei, von ihm beabsichtigte Kapazitätsgrenzen für
eine in seiner Trägerschaft stehende Schule sowie das Auswahlverfahren zur
Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze mittels kommunalrechtlicher Satzung
zu regeln. Damit hätten sowohl die Festlegung der Kapazitätsgrenze an der IGS
Halle, Am Steintor, als auch das durchgeführte Auswahlverfahren durch eine
kommunale Satzung erfolgen müssen. Das stattdessen durch die Antragsgegnerin
vorgenommene Auswahlverfahren für die von ihr zugelassenen 112 Schüler für das
Schuljahr 2019/20 sei damit gesetzwidrig gewesen.
Allerdings sei unter dem Gesichtspunkt des
Vertrauensschutzes ein Zugriff auf die bereits vergebenen Plätze nicht mehr
möglich, wenn die zugelassenen Bewerber hierüber unterrichtet worden seien.
Dies rechtfertige aber nicht die Zurückweisung des Antragstellers wegen einer
Ausschöpfung der Aufnahmekapazität. Vielmehr müsse die Schule weitere Schüler
bis an die äußerste Grenze der Funktionsfähigkeit aufnehmen, die aber erst bei
einer Aufnahme von bis zu 28 Schülern je Eingangsklasse erreicht sei. Da diese
Zahl hier ? auch unter Berücksichtigung
der weiteren in der Kammer noch anhängigen Verfahren - noch nicht erreicht werde,
sei dem Antragsteller ein Platz an der IGS zuzuweisen.
VG Halle, Beschluss vom 29. Mai 2019 ? 6 B 169/19 HAL
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