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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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(VG HAL) Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Integrierten Gesamtschule
26.07.2019, Halle (Saale) – 14
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht hat die
Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung in zwei weiteren Verfahren verpflichtet, Schüler ab
dem Schuljahr 2019/20 vorläufig in eine Eingangsklasse der IGS Halle, Am Steintor aufzunehmen.
Da es an der satzungsmäßigen Grundlage für die Festlegung
der Kapazitätsgrenzen und des Auswahlverfahrens fehle, seien die durch die
Antragsgegnerin erfolgte Bestimmung einer Kapazitätsgrenze von 112 Schülern für
das Schuljahr 2019/20 und das zur Vergabe dieser Plätze von der Antragsgegnerin
durchgeführte Auswahlverfahren als gesetzwidrig anzusehen. Zwar könne aus
Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht mehr auf die bereits vergebenen Plätze
zugegriffen werden, bei denen die schriftliche Zusage bereits versandt worden sei.
Dies berechtige die Antragsgegnerin aber nicht dazu, noch nicht berücksichtigte
Schüler zurückzuweisen, solange die Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule noch
nicht erreicht sei, die bei 28 Schülern je Eingangsklasse liege. Bisher würden
bei der Schule tatsächlich aber nur 102 Kinder beschult, weil aufgrund des
sonderpädagogischen Förderbedarfs von 10 Schülern für diese jeweils zwei Plätze
in Ansatz gebracht worden seien. Für die Kammer ist nichts dafür ersichtlich,
dass ? auch unter Berücksichtigung der noch bei der Kammer anhängigen Verfahren
- die vorläufige Aufnahme dieser Schüler zu einer die Funktionsfähigkeit der
Schule und damit den Bildungsanspruch der bisher aufgenommenen Schüler
beeinträchtigenden Überlastung führen könnte.
VG Halle, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 ? 6 B 221/19 HAL und
6 B 222/19 HAL
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