Kontakt
Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Nachbareilantrag gegen Kläranlage erfolgreich
07.02.2020, Halle (Saale) – 1
- Verwaltungsgericht Halle
Das
Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag eines Nachbarn gegen die
Baugenehmigung für eine innerörtliche Kläranlage eines Abwasserzweckverbandes
(AZV) im Burgenlandkreis stattgegeben. Der Widerspruch des Nachbarn gegen die
dem AZV erteilte Baugenehmigung hat damit aufschiebende Wirkung.
Die
in der Ortslage direkt neben einem Fluss auf dem ehemaligen Bauhof der Gemeinde
geplante Kläranlage soll (nur) dem Ort als Abwasserbeseitigungsanlage dienen
und ist dementsprechend auch auf (nur) 1.100 EW (Einwohnerwerte) dimensioniert.
Sie soll abgedeckt werden und sich weitestgehend unter der Erde befinden, so
dass sie hinsichtlich ihrer Geruchsimmissionen weniger lästig sein dürfte als
große Anlagen mit offenen Becken. Für die Entscheidung kam es jedoch nicht
wesentlich darauf an, ob die so geplante Kläranlage den Nachbarn unzumutbar
beeinträchtigt.
Denn
nach Überzeugung des Gerichts verletzt die Baugenehmigung den
Gebietserhaltungsanspruch des antragstellenden Nachbarn. Das Gericht geht davon
aus, dass es sich bei dem Gebiet, in dem die Kläranlage errichtet werden soll,
um ein (faktisches) Mischgebiet oder sogar allgemeines Wohngebiet handelt.
Kläranlagen sind in einem solchen Gebiet grundsätzlich nicht zulässig, sondern
bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Entscheidend
ist nach Überzeugung des Gerichts daher, dass die für die Zulässigkeit der
Anlage erforderlichen Ausnahmegenehmigungen weder von dem Abwasserzweckverband
beantragt, noch von der Baugenehmigungsbehörde erteilt wurden. Eine
Legalisierung als bloße Nebenanlage sah das Gericht ebenfalls als nicht gegeben
an, weil die Kläranlage selbst eine Hauptanlage darstellt.
Die
Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
VG Halle, Beschluss vom 31. Januar 2020 ? 2 B
233/19 HAL -
Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332
Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de