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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Eilantrag gegen Anordnung zur Vorlage von Unterlagen an Untersuchungsausschuss erfolglos.
14.02.2020, Halle (Saale) – 2
- Verwaltungsgericht Halle
Das
Verwaltungsgericht Halle hat zwei Eilanträge des Abwasserzweckverbandes Bad
Dürrenberg abgelehnt, die sich gegen kommunalaufsichtsrechtliche Anordnungen
des Burgenlandkreises zur Vorlage von Unterlagen zur Aufklärung von
Finanzderivatgeschäften und zur Erteilung von Aussagegenehmigungen richten.
Hintergrund ist ein Aktenvorlageersuchen des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren sollen Zeugen vor dem Ausschuss
aussagen, die hierfür einer Aussagegenehmigung bedürfen.
Nach
Überzeugung des Gerichts ist der Abwasserzweckverband nicht berechtigt, sich
der begehrten Aktenvorlage und der Erteilung der Aussagegenehmigungen zu
verweigern. Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die der Aufsicht des
Landes unterstehen, seien gesetzlich verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss
jederzeit die Akten
vorzulegen und die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Der Abwasserzweckverband könne dem nicht entgegenhalten, in seinem
verfassungsrechtlich garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt
zu werden. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung sei die parlamentarische
Kontrollkompetenz zwar auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Der
Untersuchungsauftrag des Ausschusses ziele aber auf die Prüfung der
Vereinbarkeit der Derivatgeschäfte des Abwasserzweckverbandes mit den Vorgaben
des Haushaltsrechts und gehe daher nicht über eine Rechtmäßigkeitskontrolle
hinaus.
Die
Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
VG
Halle, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 3 B 151 / 20 HAL und 3 B 157 / 20 HAL
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