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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Eilantrag zur Erlangung eines Kindergartenplatzes erfolglos.

09.03.2020, Halle (Saale) – 4

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht

hat den Eilantrag eines einjährigen Kindes (vertreten durch dessen Eltern)

abgelehnt, der auf die Verschaffung eines Platzes in einer nahe gelegenen Kindertagesstätte

in der Stadt Halle gerichtet war.

 

 

 

In den näher gelegenen

Kindertagesstätten sei kein Platz verfügbar gewesen und es bestünden lange

Wartelisten. Die Eltern des Antragstellers hatten das Angebot der

Antragsgegnerin eines Platzes in einer etwas weiter entfernten ? aber nach

Auffassung des Gerichts noch zumutbar erreichbaren ? Kindertagesstätte

abgelehnt. Die Zumutbarkeit der Erreichbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Bei

städtischen Verhältnissen wird die Zumutbarkeit in der Regel anzunehmen sein,

wenn die Kindertagesstätte bis etwa 5 Kilometer vom Wohnort entfernt gelegen

oder innerhalb einer halben Stunde erreichbar ist. In der Nichtannahme eines

angebotenen, zumutbar erreichbaren Betreuungsplatzes in einer

Kindertageseinrichtung liege nach Auffassung des Gerichts ein Verzicht auf die

gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf einen solchen Platz aus § 24 Abs. 2

Satz 1 Sozialgesetzbuch, 8. Buch und § 3 Abs. 1 Kinderförderungsgesetz des

Landes Sachsen-Anhalt. Es sei in einem solchen Fall verhältnismäßig, Eltern und

deren Kinder dann darauf zu verweisen, gewisse Wartezeiten in Kauf nehmen zu

müssen, bis ein neuer Platz angeboten werden könne oder bei den gewünschten

Einrichtungen über die dortigen Wartelisten einen Platz zu erreichen.

 

 

 

Die Entscheidung ist

nicht rechtskräftig.

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom

6. März 2020 ? 3 B 175/20 HAL

 

 

 

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