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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

VG (HAL) Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung am 18. April 2020 in Halle erfolgreich

17.04.2020, Halle (Saale) – 5

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle

hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen die Untersagung der

Durchführung einer angemeldeten Demonstration am Samstag, den 18. April 2020, auf

dem Marktplatz der Stadt Halle zum Thema ?Menschenrechte gelten für alle: ZASt

Halberstadt schließen!?, wendet. Das Verbot wurde damit begründet, dass die

Versammlung unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 3. SARS-CoV-2 EindV

fiele und danach verboten sei. Aus der Anzahl der Teilnehmer (laut Anmeldung 30

bis 50 Personen) resultiere ein hohes Übertragungsrisiko der

Infektionskrankheit SARS-CoV 2, welches auch durch bestimmte Auflagen nicht

eingedämmt werden könne.

 

 

 

Nach Überzeugung des Gerichts hat

der Antragsteller unter Berücksichtigung der Bedeutung der in Art. 8

Grundgesetz geregelten Versammlungsfreiheit einen Anspruch auf Zulassung der

von ihm angemeldeten Veranstaltung nach § 1 Abs. 5 3. SARS-CoV-2 EindV.

Hiernach können Versammlungen unter freiem Himmel durch die zuständige

Versammlungsbehörde unter Beteiligung des zuständigen Gesundheitsamtes nach

individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Eine solche

individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung, die auch die hohe Bedeutung der

grundrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit berücksichtige, habe der

Antragsgegner bei seiner Entscheidung nicht vorgenommen. Nach dem vorgelegten

Versammlungskonzept der Antragsteller, das bereits selbst umfangreiche Auflagen

zur Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften beinhalte, werde nach

Auffassung des Gerichts dem Gesundheitsschutz bzw. Infektionsrisiken

hinreichend Rechnung getragen.

 

 

 

Die Entscheidung ist nicht

rechtskräftig.

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom 17.

April 2020 ? 5 B 190/20 HAL

 

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