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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
VG (HAL) Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung am 18. April 2020 in Halle erfolgreich
17.04.2020, Halle (Saale) – 5
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle
hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen die Untersagung der
Durchführung einer angemeldeten Demonstration am Samstag, den 18. April 2020, auf
dem Marktplatz der Stadt Halle zum Thema ?Menschenrechte gelten für alle: ZASt
Halberstadt schließen!?, wendet. Das Verbot wurde damit begründet, dass die
Versammlung unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 3. SARS-CoV-2 EindV
fiele und danach verboten sei. Aus der Anzahl der Teilnehmer (laut Anmeldung 30
bis 50 Personen) resultiere ein hohes Übertragungsrisiko der
Infektionskrankheit SARS-CoV 2, welches auch durch bestimmte Auflagen nicht
eingedämmt werden könne.
Nach Überzeugung des Gerichts hat
der Antragsteller unter Berücksichtigung der Bedeutung der in Art. 8
Grundgesetz geregelten Versammlungsfreiheit einen Anspruch auf Zulassung der
von ihm angemeldeten Veranstaltung nach § 1 Abs. 5 3. SARS-CoV-2 EindV.
Hiernach können Versammlungen unter freiem Himmel durch die zuständige
Versammlungsbehörde unter Beteiligung des zuständigen Gesundheitsamtes nach
individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Eine solche
individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung, die auch die hohe Bedeutung der
grundrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit berücksichtige, habe der
Antragsgegner bei seiner Entscheidung nicht vorgenommen. Nach dem vorgelegten
Versammlungskonzept der Antragsteller, das bereits selbst umfangreiche Auflagen
zur Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften beinhalte, werde nach
Auffassung des Gerichts dem Gesundheitsschutz bzw. Infektionsrisiken
hinreichend Rechnung getragen.
Die Entscheidung ist nicht
rechtskräftig.
VG Halle, Beschluss vom 17.
April 2020 ? 5 B 190/20 HAL
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