Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: +49 391 6067041
Fax: +49 391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Adresse des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Stilllegung der Tongrube
Vehlitz

09.04.2008, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

 

 

Magdeburg, den 9. April 2008

 

 

 

(VG MD) Stilllegung der Tongrube

Vehlitz

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat

mit Beschluss vom heutigen Tage die Untersagung der Abfalleinlagerungen in der

Tongrube Vehlitz durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LA)

vorübergehend ausgesetzt. Das Gericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen

darauf gestützt, dass die vom LA angeführten Voraussetzungen für eine (teilweise)

Rücknahme des Sonderbetriebsplanes aus dem Jahre 2003 (SBP 2003), auf dem die

bislang vorgenommenen Einlagerungen beruhen, nicht gegeben seien. Denn der SBP

2003 dürfte sich nach Auffassung  des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren

aller Voraussicht nach als mit dem seinerzeit geltenden Recht vereinbar

erweisen. Nur wenn dies aber nicht der Fall gewesen wäre, hätte der SBP 2003

vom LA  zurückgenommen werden dürften. Damit ist es dem Betreiber der Tongrube

Vehlitz möglich, die Einlagerungen entsprechend des SBP 2003 zunächst

fortzusetzen.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Dem Betreiber der Tongrube in Vehlitz

war es mit SBP 2003 erlaubt worden, im  Rahmen der Verfüllung, bestimmte

sonstige Abfälle, die durch die Verwendung von sog. Abfallschlüsselnummern

genau bezeichnet wurden, einzubringen. Das LA hat durch die teilweise Rücknahme

des SBP 2003 mit Bescheid vom 11.03.2008 die Einbringung auf bestimmte

Abfallstoffe und ¿arten begrenzt. Gerade die Verfüllung der Grube mit Abfällen

solcher Schlüsselnummern, die bislang überwiegend eingelagert worden sind, sollte

dadurch verhindert werden. Auch die teilweise Rücknahme des SBP 2003 verlangt

jedoch, dass dieser zum Zeitpunkt seines Erlasses gegen geltendes Recht (hier

insbesondere Bodenschutzrecht) verstoßen hat. Dies konnte Gericht jedoch im

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht feststellen. Prüfungsgegenstand

des Gerichts konnten dabei aus Rechtsgründen nur die vom LA  für die Rücknahme

herangezogenen Vorschriften des Bodenschutzgesetzes und der Bodenschutzverordnung

sein. Diese Vorschriften schützen nach Auffassung des Gerichts lediglich den

Boden als obere Schicht der Erdkruste, bezögen sich mithin nicht auf darunter

einzulagernde Stoffe. Ob eine mögliche Giftigkeit des eingelagerten Abfallmaterials

zur Verfüllung der Tongrube Sanktionen nach Maßgabe anderer, im Bescheid des LA

nicht herangezogener  Vorschriften rechtfertige, war und konnte nicht

Gegenstand dieses Verfahrens sein, zumal diese Beurteilung von einer anderen

Behörde als dem LA zu erfolgen hat.

 

 

 

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann

innerhalb von 2 Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

 

 

 

Aktenzeichen: 3 B 53/08 MD

 

 

 

Uwe Haack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

Impressum:

 

Verwaltungsgericht Magdeburg

Pressestelle

Breiter Weg 203 - 206

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 606 - 7062

Fax: (0391) 606 - 7032

Mail:

pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links