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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Entzug eines Jagdscheines
wegen der Tötung eines Wolfes

18.08.2009, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

Magdeburg, den 18. August 2009

 

 

 

(VG MD) Entzug eines Jagdscheines

wegen der Tötung eines Wolfes

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Madeburg hat

mit Beschluss vom 17.08.2009 den Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen

Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines zurückgewiesen.

Dieser wurde von der Jagdbehörde deshalb ausgesprochen, weil ihm vorgeworfen

wird, auf einer Ansitzjagd am 06.06.2009 einen Wolf erschossen zu haben, was

einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit darstelle. 

 

 

Dem folgte das Gericht im Wesentlichen

mit der Begründung, ein Jäger darf grundsätzlich nur auf jagdbares Wild anlegen

und muss fähig sein, dies richtig ¿anzusprechen¿. Darüber hinaus muss ein Jäger

stets auf die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Ausübung der Jagd

bedacht sein und darf als Jagdgast nicht ohne schriftliche Erlaubnis, die nicht

vorgelegen habe, Hunde töten. Durch die Nichtbeachtung dieser jagdrechtlichen

Vorschriften habe der Jäger gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften

verstoßen, da der Wolf unter Artenschutz stehe.

 

Aus diesen Gründen sowie im Interesse

der Gefahrenabwehr sei auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Folgen

für den Jäger der s o f o r t i g e  Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt.

 

 

 

Aktenzeichen: 3 B 211/09 MD

 

 

 

Uwe Haack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

 

 

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