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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG- MD) Wahl des
Landesbeauftragten für die Unterlagen des

13.12.2010, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. Dezember 2010

 

 

 

(VG- MD) Wahl des

Landesbeauftragten für die Unterlagen des

 

Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen DDR

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat

mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag eines Mitbewerbers um die Stelle des

Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen DDR abgelehnt.

 

Das Gericht hat keine Verstöße gegen

die von Gesetzes wegen bestimmten Voraussetzungen für die Wahl des Bewerbers

Stockmann feststellen können. Es hat in seiner Entscheidung zum Ausdruck

gebracht, dass auch hinsichtlich der vom Gesetz geforderten ¿Fachkunde¿ Rechte

des Antragstellers nicht verletzt worden sind. Denn zu Recht ist das Vorliegen

der notwendigen ¿Fachkunde¿ auch für den Gewählten angenommen worden. Mehr ist

nach dem Gesetz nicht erforderlich. Das Gericht hatte auch keine greifbaren

Anhaltspunkte dafür, dass bezüglich des Gewählten zu Unrecht davon ausgegangen

wurde, er erfülle die Voraussetzungen d. § 3 Abs. 2 Satz 4 AG StUG LSA (keine Mitarbeit

MfS etc.). Dass bislang darüber noch kein ¿Nachweis¿ in Form einer Auskunft der

Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen DDR vorliegt, ist rechtlich unbeachtlich.

 

Ohne dass die Entscheidung darauf

beruhte, hat das Gericht zudem darauf hingewiesen, dass einer zeitnahen Ernennung

von Herrn Stockmann ab dem 01.01.2011 rechtliche Bedenken nicht entgegen stehen

dürften.

 

 

 

Gegen die Entscheidung kann der

Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.

 

 

 

 

 

Aktenzeichen: 5 B 208/10 MD  

 

 

 

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