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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) GEZ-Gebühren für
Autoradio in einer eheähnlichen Gemeinschaft

27.07.2011, Magdeburg – 4

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

Magdeburg, den 27. Juli 2011

 

 

 

(VG-MD) GEZ-Gebühren für

Autoradio in einer eheähnlichen Gemeinschaft

 

 

 

Das

Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 26.07.2011 entschieden, dass

derjenige Halter eines Autos für sein Autoradio keine gesonderten GEZ-Gebühren

zu zahlen hat, der mit seiner Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt

und wenn diese bereits zu Rundfunkgebühren für ein Erstgerät herangezogen wird.

Denn, so das Gericht, das Autoradio stellt auch für den Partner einer

eheähnlichen Gemeinschaft (nur) ein Zweitgerät dar, für das ¿ wie für

Zweitgeräte in anderen Haushalten - nicht gesondert   Rundfunkgebühren erhoben

werden dürfen. Rundfunkgeräte werden in einem gemeinsamen Haushalt

üblicherweise durch beide Partner genutzt, ob verheiratet oder nicht. Deshalb

ist das Autoradio auch für den nicht mit dem Gebührenzahler verheirateten

Partner ein gebührenfreies Zweitgerät, selbst wenn nur der Partner für das ¿Erstgerät¿

im Haushalt eine Gebühr zahlt. Da zu dieser Fallgestaltung noch keine

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt,

hat das Gericht die Berufung zugelassen, die innerhalb eines Monats eingelegt

werden kann.

 

Aktenzeichen: 2 A 117/10 MD

 

 

 

Uwe Haack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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