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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Verbot von Versammlungen im Umkreis des Truppenübungsplatzes Altmark

12.09.2012, Magdeburg – 7

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Vor dem Hintergrund eines "Internationalen Antimilitarismus-Camps" gegen das Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr in der Altmark vom 10.09. bis 17.09.2012 hat der Altmarkkreis Salzwedel mit einer Allgemeinverfügung vom 06.09.2012 Versammlungen unter freiem Himmel im Zeitraum vom 10.09. bis 17.09.2012 im Umkreis des Truppenübungsplatzes Altmark verboten.Der Anmelder einer für den 15.09.2012 vor der Zentrale des Gefechtszentrums Heer (Letzlingen/Altmark) geplanten Versammlung hat dagegen einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt.Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt.Zur Begründung führt die Kammer aus, die Allgemeinverfügung verletze den Antragsteller nicht in seinen Rechten. Die Allgemeinverfügung stelle nur ein zeitlich beschränktes und auf einen bestimmten Anlass bezogenes generelles Verbot dar. Der Landkreis habe zu Recht das Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit angenommen. Es sei davon auszugehen, dass es im Rahmen der geplanten Aktionen zu umfangreichen Protest- und Blockadeaktionen kommen werde, wie sich aus vielfachen Aufrufen im Internet ergebe. Die Prognose, dass es zu derartigen Aktionen auch tatsächlich kommen werde, erscheine - auch im Hinblick auf negative Erfahrungen in der Vergangenheit - gerechtfertigt.Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen: 1 B 277/12 MD

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