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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Errichtung von Windkraftanlagen östlich von Burg bei Magdeburg gestoppt

18.09.2012, Magdeburg – 8

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Mit Beschluss vom 13.09.2012 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg, 2. Kammer, auf den Antrag eines Naturschutzverbandes die aufschiebende Wirkung der Klage dieses Verbandes gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt neun Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 179 Metern zwischen den Ortschaften Grabow und Reesen östlich von Burg wiederhergestellt. Der Anlagenbetreiber darf damit vorläufig den Weiterbau der Windkraftanlagen nicht fortsetzen.

Das Gericht stellte fest, dass der Genehmigung möglicherweise Belange des Naturschutzes entgegen stehen. Bis zu einer endgültigen Klärung in dem noch anhängigen Klageverfahren überwögen die vom Antragsteller vertretenen Interessen des Naturschutzes gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des Windkraftanlagenbetreibers. Auch das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien sei nicht höher zu bewerten, als die Belange des Naturschutzes.

Die Behörden hätten vor der Genehmigung nur unzureichend den Schutzbedarf der in der Umgebung regelmäßig brütenden und streng geschützten Schwarzstorchen- und Rotmilanpaare sowie der Seeadler aufgeklärt. Die Brutplätze befänden sich nördlich des Bauplatzes in dem mittlerweile zum Europäischen Netz ?Natura 2000? gehörenden Naturschutzgebiet ?Bürgerholz? bei Burg. Südlich des Bauplatzes befänden sich ebenfalls Brutplätze des Rotmilans und in größerer Entfernung ein weiterer Schwarzstorchhorst. Auch müsse noch geklärt werden, ob und in welchem Umfang das Baufeld der Windkraftanlagen oder umliegende Flächen als Nahrungshabitat der genannten Vogelarten dienen würden und ob eine erhöhte Kollisionsgefahr dieser Großvögel mit den Windkraftanlagen ausgeschlossen werden könne.

Schließlich sei auch eine erhöhte Kollisionsgefahr für Fledermäuse nicht ausgeschlossen, weil in dem nahegelegenen Waldstück 12 verschiedene streng geschützte Fledermausarten nachgewiesen seien.

 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

Aktenzeichen: 2 B 278/12 MD

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