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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Klage eines Unternehmens zur Aufbereitung von Schlacke abgewiesen.
24.11.2014, Magdeburg – 5
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage eines
Unternehmens der Abfallwirtschaft auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für
eine Schlackeaufbereitungsanlage abgewiesen.
Mit seiner Klage wollte das Unternehmen vom Beklagten, dem Landkreis
Jerichower Land, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung für verschiedene
Änderungen der vorgenannten Anlage erreichen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat
die Abweisung der Klage damit begründet, dass die Anlagenzuordnung aufgrund
einer technischen Veränderung im Bereich der Prozesswasseraufbereitung als
sogenannte physikalisch-chemische Behandlung einzustufen sei. Wegen dieser
Veränderung, die den Einsatz eines Flockungshilfsmittels vorsieht, und im
Hinblick auf das Durchsatzvolumen in diesem Bereich der Anlage sei für die
Prüfung der Änderungsgenehmigung nicht mehr der Landkreis sondern das Landesverwaltungsamt zuständig.
Gegen diese Entscheidung ist die Berufung beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zulässig.
Aktenzeichen: 4 A 104/14 MD
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