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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Fortführung einer privaten Sekundarschule in Hedersleben abgelehnt

11.07.2016, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Antragsteller wollten im Wege einer einstweiligen

Anordnung erreichen, dass das Landesschulamt verpflichtet wird, den Träger der

Schule anzuweisen, den Schulbetrieb vorläufig fortzusetzen.

 

Zum Hintergrund: Der Träger der Schule hatte den Eltern

und Schülern im Mai 2016 mitgeteilt, dass der Schulbetrieb ab dem 1.8.2016

ruhen werde und die Schüler ab diesem Zeitpunkt eine andere Schule besuchen

müssten. Anfang Juni 2016 kündigte der Schulträger die mit den Eltern

geschlossenen Schulverträge. Zur Begründung führte er aus, dass nicht genügend

Lehrkräfte mit entsprechender Ausbildung für die Schule gefunden worden seien.

 

 

 

Mit Beschlüssen vom 8. Juli 2016 hat das

Verwaltungsgericht Magdeburg die Anträge der Schüler und ihrer Eltern abgelehnt.

 

Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen

ausgeführt, dass es für das Begehren der Antragsteller keine gesetzliche

Ermächtigungsgrundlage gibt. Weder nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

noch nach sonstigen rechtlichen Bestimmungen könne das Landesschulamt den

Träger einer privaten Ersatzschule zwingen, gegen dessen Willen den Betrieb einer

privaten Schule fortzusetzen. Die nach Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz

garantierte Privatschulfreiheit verleihe sowohl das Recht unter den im

Grundgesetz genannten Voraussetzungen eine private Ersatzschule zu betreiben,

als auch die Befugnis, den Betrieb der Schule wieder einzustellen.

 

Soweit die Eltern sich gegen die Kündigung der

Schulverträge wendeten, sei dies vor den Zivilgerichten zu klären.

 

  

 

Gegen diese Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen 7 B 289/16 MD u. a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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