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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
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(VG-MD) Baumfällungen wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers
12.08.2016, Magdeburg – 4
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Mehrere
Grundstückseigentümer aus dem Magdeburger Stadtteil Rothensee unterliegen in Eilverfahren vor
dem Verwaltungsgericht Magdeburg im Streit um Baumfällungen wegen des Asiatischen
Laubholzbockkäfers.
Mit ihren Eilanträgen hatten sich mehrere Grundstückseigentümer gegen Anordnungen zum Fällen von Bäumen gewandt. Diese waren von der zuständigen Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit Sitz in Bernburg erlassen worden, um den asiatischen Laubholzbockkäfer im Quarantänegebiet auszurotten und so sein Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Die von den Anordnungen betroffenen Bäume stehen allesamt in einem Radius von 100 m
um 2 Ahornbäume inmitten des Stadtteils Rothensee, bei denen ein Befall mit
dem Asiatischen Laubholzbockkäfer im 1. Halbjahr 2016 bereits nachgewiesen worden war.Das Verwaltungsgericht hat die Anträge der Grundstückseigentümer abgelehnt. Die Anordnungen seien rechtlich nicht zu beanstanden. Sie beruhten auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach in einer Entfernung von mindestens 100 m
vom Fundort sämtliche potentiellen Wirtsbäume des Käfers (u.a. Ahorn, Pappel, Birke, Weide,
Rosskastanie, Hainbuche und Ulme) als befallsgefährdet anzusehen seien und der
vorhandene Baumbestand in diesem Bereich um den Fundort vorsorglich zu
beseitigen sei, um einer weiteren Ausbreitung des möglicherweise über
minderwertige Holzverpackungen eingeschleppten Insekts entgegenzuwirken. Die
von den Grundstückseigentümern gegen die Fällungen vorgebrachten Gründe ließ das Gericht nicht
gelten und führte aus, dass angesichts der Gefahr der weiteren Ausbreitung des
Asiatischen Laubholzbockkäfers ein besonderes öffentliches Interesse an dem
sofortigen Vollzug der Baumfällungen bestehe.Gegen diese Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen: 1 B 320/16 MD, 1 B 323/16 MD und 1 B
327/16 MD
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