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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Baumfällungen wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers

12.08.2016, Magdeburg – 4

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

Mehrere

Grundstückseigentümer aus dem Magdeburger Stadtteil Rothensee unterliegen in Eilverfahren vor

dem Verwaltungsgericht Magdeburg im Streit um Baumfällungen wegen des Asiatischen

Laubholzbockkäfers.

 

 

 

Mit ihren Eilanträgen hatten sich mehrere Grundstückseigentümer gegen Anordnungen zum Fällen von Bäumen gewandt. Diese waren von der zuständigen Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit Sitz in Bernburg erlassen worden, um den asiatischen Laubholzbockkäfer im Quarantänegebiet auszurotten und so sein Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Die von den Anordnungen betroffenen Bäume stehen allesamt in einem Radius von 100 m

um 2 Ahornbäume inmitten des Stadtteils Rothensee, bei denen ein Befall mit

dem Asiatischen Laubholzbockkäfer im 1. Halbjahr 2016 bereits nachgewiesen worden war.Das Verwaltungsgericht hat die Anträge der Grundstückseigentümer abgelehnt. Die Anordnungen seien rechtlich nicht zu beanstanden. Sie beruhten auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach in einer Entfernung von mindestens 100 m

vom Fundort sämtliche potentiellen Wirtsbäume des Käfers (u.a. Ahorn, Pappel, Birke, Weide,

Rosskastanie, Hainbuche und Ulme) als befallsgefährdet anzusehen seien und der

vorhandene Baumbestand in diesem Bereich um den Fundort vorsorglich zu

beseitigen sei, um einer weiteren Ausbreitung des möglicherweise über

minderwertige Holzverpackungen eingeschleppten Insekts entgegenzuwirken. Die

von den Grundstückseigentümern gegen die Fällungen  vorgebrachten Gründe ließ das Gericht nicht

gelten und führte aus, dass angesichts der Gefahr der weiteren Ausbreitung des

Asiatischen Laubholzbockkäfers ein besonderes öffentliches Interesse an dem

sofortigen Vollzug der Baumfällungen bestehe.Gegen diese Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen: 1 B 320/16 MD, 1 B 323/16 MD und 1 B

327/16 MD

 

 

 

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