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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Kein Anspruch auf Schadensausgleich wegen Wolfsriss

28.02.2017, Magdeburg – 4

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat

heute durch Urteil über die Klage eines Landwirtes entschieden. Der Kläger begehrte

die Gewährung eines Schadensausgleichs in Höhe von 950 Euro für ein totes Kalb.

Er war der Ansicht, dass ein Wolf sein Tier gerissen habe. Das Gericht hat die

Klage abgewiesen.

 

 

 

Das Gericht hat Zeugen vernommen, um festzustellen, ob

der Tod des Tieres auf einen Wolfsangriff zurückzuführen ist. Nach dem Ergebnis

der Beweisaufnahme sah das Gericht einen solchen Zusammenhang nicht als erwiesen

an. Für den geltend gemachten Anspruch auf eine Schadensersatzleistung nach dem

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sei ? so die Kammer ? allein der

Umstand, dass die Beteiligung eines Wolfes nicht ausgeschlossen werden kann,

nicht ausreichend. Darüber hinaus sei der vorhandene Weidezaun zur Abwehr von

Wölfen nicht geeignet gewesen.

 

 

 

Eine Entschädigungsleistung stehe dem Kläger auch nicht

aufgrund von Ministerialerlassen zu.

 

 

 

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung

beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden. Aktenzeichen: 1 A 866/14 MD - Urteil vom 28.02.2017

 

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