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(VG-MD) Klage gegen Stadtrat der Stadt Haldensleben erfolgreich
08.03.2017, Magdeburg – 6
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Die Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben hat
sich mit einer Klage gegen die Änderung der Hauptsatzung durch den Stadtrat der
Stadt Haldensleben gewandt. Die Klage war erfolgreich.
Zum Hintergrund: Der Stadtrat der Stadt
Haldensleben hatte mit seiner im vergangenen Jahr beschlossenen Änderung der
Hauptsatzung bei der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Rat,
Hauptausschuss und Bürgermeister die Zuständigkeiten des Bürgermeisters in
mehreren Bereichen eingeschränkt.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg
hat mit Urteil vom heutigen Tage festgestellt, dass diese Änderung der
Hauptsatzung die Klägerin in ihren organschaftlichen Rechten als
Bürgermeisterin verletzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dem
Rat komme bei der Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde zwar ein
weiter Entscheidungsspielraum zu. Dieser sei jedoch an die Vorgaben des
Kommunalverfassungsrechts gebunden und müsse anhand sachgerechter Erwägungen
ausgefüllt werden. Solche tragfähigen Erwägungen seien bei der vorliegenden
Entscheidung des Rates jedoch nicht zu erkennen.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.
Aktenzeichen: 9 A 881/16 MD - Urteil vom 08.03.2017Hinweis: In einem weiteren Verfahren (Klage der Stadt Haldensleben gegen den Landkreis Börde) hat das Gericht mit Urteil vom gleichen Tage die vom Landkreis Börde als Kommunalaufsicht erteilte Genehmigung der oben genannten Änderung der Hauptsatzung aufgehoben (Aktenzeichen 9 A 890/16 MD).
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