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(VG-MD) Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ? Kostenerstattung für den Eigentümer

24.04.2018, Magdeburg – 6

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

In dem Verfahren streiten die Beteiligten darum, ob der Grundstückseigentümer für den Befall der auf seinem Grundstück stehenden Eichen mit Eichenprozessionsspinnern ordnungsrechtlich verantwortlich ist und die Tiere auf seine Kosten beseitigen lassen musste.Mit Bescheid der beklagten Stadt Arendsee wurde der Eigentümer eines mit Eichen bewachsenen Grundstücks verpflichtet, die dort befindlichen Eichenprozessionsspinner durch Absaugen zu entfernen.Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen diesen Bescheid und begehrte die Erstattung der durch diese Beseitigungsmaßnahme entstandenen Kosten.Das Gericht hob den angefochtenen Bescheid mit Urteil vom heutigen Tage auf. Gleichzeitig verurteilte es die Beklagte zur Erstattung der für die Beseitigung angefallenen Kosten. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Befall der Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stelle keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Die ordnungsrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers sei daher abzulehnen. Dementsprechend seien ihm auch die durch die Beseitigung entstandenen Kosten durch die Beklagte zu erstatten.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: 1 A 94/15 MD

 

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