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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Kreisumlage 2017 des Landkreises Salzlandkreis

11.09.2018, Magdeburg – 10

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 9. Kammer

des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat heute über eine Klage der Stadt

Hecklingen gegen den Landkreis Salzlandkreis entschieden. Gegenstand war die

vom Landkreis für das Haushaltsjahr 2017 erhobene Kreisumlage i.H.v. ca. 2,3 Mio.

?.

 

Das Gericht hat

den Bescheid des Landkreises aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt, die

Erhebung der Kreisumlage sei bereits deshalb rechtswidrig, weil wesentliche

Verfahrens- und Beteiligungsrechte der zur Zahlung der Umlage verpflichteten

Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes

nicht beachtet worden seien. Ausgehend von dem in der jüngeren Rechtsprechung

entwickelten Grundsatz des finanziellen Gleichrangs der Interessen des Kreises

und der jeweiligen Gemeinden sei es von der Verfassung gefordert, vor der

Festsetzung der Kreisumlage den Finanzbedarf der kreisangehörigen Gemeinden

zielgerichtet zu ermitteln. Dabei sei den Gemeinden auch in zeitlicher Hinsicht

ausreichend Gelegenheit zur Darstellung ihrer finanziellen Belange zu geben, so

das Gericht. Die Abwägung der gegenseitigen finanziellen Interessen der

Gemeinden und des Kreises habe dann in die Bestimmung der Höhe der Kreisumlage einzufließen.

 

Diesen

Anforderungen wurde der beklagte Landkreis nach Ansicht des Gerichts bei der

Festsetzung des Umlagesatzes für das Jahr 2017 nicht gerecht. Zum einen seien

die Gemeinden vor der Festsetzung des Umlagesatzes nicht beteiligt worden. Zum

anderen sei auch eine Abwägung der gegenseitigen Interessen nicht

festzustellen.

 

Ob die

Kreisumlage im Ergebnis der Höhe nach berechtigt war, hatte das Gericht

aufgrund der formellen Fehler nicht mehr zu prüfen.

 

Die

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Gegen das

Urteil kann die wegen grundsätzlicher Bedeutung vom Gericht zugelassene

Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

 

 

 

 

Aktenzeichen:

9 A 117/17 MD

 

 

 

 

 

 

 

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