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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck

29.03.2011, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

Magdeburg, den 29. März 2011

 

 

 

(VG MD) Klage auf

Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat der auf Gewährung

von Ausgleichsleistungen und ¿ soweit möglich ¿ Rückgabe der beweglichen

Gegenstände gerichteten Klage der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck

mit Urteil vom 29.03.2011 stattgegeben.

 

 

 

Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass

die Voraussetzungen für einen Ausschluss von Ausgleichsleistungen nicht

vorliegen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des

Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.2009 zur Auslegung der

¿Unwürdigkeitsklausel¿ des Ausgleichsleistungsgesetzes hat das Gericht ein ¿erhebliches

Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems¿ durch Otto (II.)

von Bismarck verneint. Eine entsprechende Indizwirkung ergebe sich insbesondere

nicht aus der Stellung als Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des

Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940. Eine

erforderliche individuelle Belastung des von Bismarck hat das Gericht nicht

feststellen können. Soweit von Bismarck dem System genützt habe, indem er den

großen Namen seines Großvaters, des Reichsgründers und ersten Reichskanzlers

Otto I. von Bismarck in das NS-System eingebracht habe, könne dies zumindest

nicht als ¿erhebliches Fördern¿ bewertet werden.

 

 

 

Die Nichtzulassung der Revision kann durch die

Beschwerde angefochten werden.

 

 

 

Aktenzeichen:

5 A 6/11 MD

 

 

 

Zieger,

Christoph

 

(stellv. Pressesprecher)

 

 

 

 

 

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