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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck
29.03.2011, Magdeburg – 1
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/11
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 001/11
Magdeburg, den 29. März 2011
(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat der auf Gewährung
von Ausgleichsleistungen und ¿ soweit möglich ¿ Rückgabe der beweglichen
Gegenstände gerichteten Klage der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck
mit Urteil vom 29.03.2011 stattgegeben.
Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die Voraussetzungen für einen Ausschluss von Ausgleichsleistungen nicht
vorliegen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.2009 zur Auslegung der
¿Unwürdigkeitsklausel¿ des Ausgleichsleistungsgesetzes hat das Gericht ein ¿erhebliches
Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems¿ durch Otto (II.)
von Bismarck verneint. Eine entsprechende Indizwirkung ergebe sich insbesondere
nicht aus der Stellung als Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des
Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940. Eine
erforderliche individuelle Belastung des von Bismarck hat das Gericht nicht
feststellen können. Soweit von Bismarck dem System genützt habe, indem er den
großen Namen seines Großvaters, des Reichsgründers und ersten Reichskanzlers
Otto I. von Bismarck in das NS-System eingebracht habe, könne dies zumindest
nicht als ¿erhebliches Fördern¿ bewertet werden.
Die Nichtzulassung der Revision kann durch die
Beschwerde angefochten werden.
Aktenzeichen:
5 A 6/11 MD
Zieger,
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