Kontakt
Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: +49 391 6067041
Fax: +49 391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Adresse des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen bestätigt
15.12.2014, Magdeburg – 6
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Mit einem beim Verwaltungsgericht
Magdeburg anhängigen Eilantrag hat sich der Antragsteller, der Geschäftsführer
mehrerer GmbH ist, die Schweinezuchtanlagen u.a. in Sachsen-Anhalt betreiben,
gegen das vom Landkreis Jerichower Land am 24. November 2014 ihm gegenüber
erlassene und für sofort vollziehbar erklärte Verbot des Haltens und Betreuens
von Schweinen gewandt.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg ? 1.
Kammer ? hat am heutigen Tage diesen Eilantrag abgelehnt. Es hat das vom
Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot bestätigt, weil es
sich auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig erweise. Dazu hat
es in seinem Beschluss zur Begründung ausgeführt:
Das veterinärmedizinische Fachpersonal
des Antragsgegners habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen
Tierschutzkontrollen in den Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende
Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage
gehaltenen Schweine festgestellt. So seien z. B. die Tiere in zu engen bzw. zu
kleinen Kastenständen untergebracht worden. Diese Haltung sei ? so das Gericht ?
tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle
Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden. Außerdem seien in
einer Anlage auf dem Gebiet des Landkreises Jerichower Land Tiere ohne
vernünftigen Grund und ohne Betäubungsmittel getötet worden. Das Töten eines
Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund sei gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG
strafbar. Ein warmblütiges Tier dürfe nach § 4a Abs. 1 TierSchG nicht ohne
vorherige Betäubung geschlachtet werden. Gleichwohl ? so das Verwaltungsgericht
weiter ? habe eine Angestellte im Beisein der amtlichen Veterinärin und bevor
diese habe einschreiten können, ein Tier mit einem Schlag über eine im
Kadaverhaus befindliche Kante getötet, ohne es zu entbluten.
Weiterhin seien entgegen europarechtlichen
Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof
transportiert worden. Hierdurch seien den Tieren unnötige und vermeidbare
Schmerzen und Leiden zugefügt worden.
Auf weitere, dem Antragsteller in dem
Bescheid des Landkreises zur Last gelegte gravierende Verstöße gegen
Tierschutzbestimmungen ging das Gericht nicht im Einzelnen ein. Es legte aber
dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der Annahme, dass aus der
weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch den Antragsteller eine Gefahr
für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung
resultiere. Auch bestehe die Gefahr, dass die Möglichkeiten der Tiere zu
artgemäßer Bewegung so eingeschränkt würden, dass ihnen Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt würden. In einem solchen Fall
überwiege das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug des Tierhaltungsverbotes.
Das Gericht verkenne bei seiner
Entscheidung nicht, dass die vom Antragsteller angefochtenen Maßnahmen für ihn
zumindest einen erheblichen Eingriff in seine Grundrechte bedeuteten. Da die
Schaffung tierschutzgerechter Bedingungen in seiner Sphäre liege, müsse dies
der Antragsteller aber hinnehmen. Der respektvolle, tierschutzgerechte Umgang
mit Tieren sei durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20 a
GG) zum Staatsziel erhoben worden. Dem sei der einzelne durch Einhaltung der
tierschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, auch wenn er Tiere zu
erwerbswirtschaftlichen Zwecken halte.
Gegen diesen
Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
eingelegt werden.
Aktenzeichen: 1
B 1197/14 MD
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
st1:*{behavior:url(#ieooui) }
Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de