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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Aktenzeichen: LVG 4/21

Mündliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts im abstrakten Normenkontroll-verfahren zur Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

22.02.2021, Dessau-Roßlau – 005/2021

  • Landesverfassungsgericht

Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 9. März 2021 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau die mündliche Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2, 5, 6, 13 und 14 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungstatt.

Die 21 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Landtagsabgeordneter halten unter anderem die Kontaktbeschränkungen nach § 2, das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke nach § 5, die Schließung von Gaststätten sowie das Verbot des Ausschanks und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit nach § 6 und die Berechtigung und Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort nach § 13 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für verfassungswidrig. Die Anordnungen litten bereits an formellen Mängeln, verletzten im Übrigen die Grundrechte auf Freiheit der Person und Allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung und widersprächen dem Schutz von Ehe und Familie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Deshalb seien auch die diesbezüglichen Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 14 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verfassungswidrig.

In der mündlichen Verhandlung am 2. Februar 2021 im Parallelverfahren zur Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zwischen denselben Beteiligten (LVG 25/20) hat das Landesverfassungsgericht auch für dieses Verfahren eine Entscheidung für den 26. März 2021 in Aussicht gestellt.

Pressereferentin:        Richterin am Landgericht Ana Bischoff

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