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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LG LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 25. September 2014
18.09.2014, Dessau-Roßlau – 8
- Landesverfassungsgericht
Am 25. September 2014 findet um 09.00 Uhr findet im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die mündliche Verhandlung in einem abstrakten Normenkontrollverfahren statt.
Mit dem Normenkontrollantrag rügen die insgesamt 37 Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen des Landtages von Sachsen die Verfassungswidrigkeit mehrerer Neuregelungen im Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt. Der Gesetzgeber hat mit Gesetz vom 26. März 2013 unter anderem die Möglichkeit von Bildaufzeichnungen bei Personen- und Fahrzeugkontrollen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Polizeibeamten sowie der Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen zur Gefahrenabwehr ohne Kenntnis der betroffenen Person geschaffen. Die Antragsteller sehen hierin unzulässige Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz sowie Verletzungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 6, 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Im Zusammenhang hiermit wenden sie sich zugleich eine Regelung, die der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen die Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen gestattet.
Ferner richtet sich der Antrag gegen die Ermächtigung zur körperlichen Untersuchung von Personen, wenn der Verdacht besteht, dass es - vor allem bei Polizei- und Rettungseinsätzen - zur Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger gekommen sein kann. Die Antragsteller rügen insoweit eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit sowie des Grundrechts auf Datenschutz, soweit es die Verwendung der Untersuchungsdaten betrifft.
Außerdem hat das Landesverfassungsgericht eine Regelung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, die es den Gemeinden erlaubt, zur Abwehr von Alkoholgefahren durch sog. Gefahrenabwehrverordnung den Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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