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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 22. Oktober 2008, im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29

19.02.2009, Dessau-Roßlau – 4

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/08

 

Dessau-Roßlau, den 13. Oktober 2008

 

(LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 22. Oktober 2008, im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29

1. Um 14.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz gegen Regelungen des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich vom 17. Oktober 2007 (GKomZu) verkünden (Aktenzeichen: LVG 07/07).

Durch das am 27. Oktober 2007 in Kraft getretene Gesetz sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle jeweils umliegende Gemeinden angehören, darunter die Beschwerdeführerin. Den Zweckverbänden ist die vorbereitende Bauleitplanung übertragen. Die Gemeinde Zielitz sieht sich durch die Zuordnung zum Zweckverband "Stadt-Umland-Verband Magdeburg" in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Sie rügt insbesondere einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Planungshoheit. Die mündliche Verhandlung hat am 26. Oktober 2008 stattgefunden.

2. Um 15.00 Uhr wird die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von drei Diskothekenbetreibern sowie drei Gastwirten aus Halle, Grana, Burg und Gommern gegen Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes vom 19. Dezember 2007 verkündet (Aktenzeichen: LVG 03/08, 04/08, 07/08 und 08/08).

Durch das Gesetz ist mit Wirkung seit dem 1. Januar 2008 für Diskotheken und so genannte Einraum-Gaststätten ein Rauchverbot angeordnet worden. Verstöße hiergegen werden seit dem 1. Juli 2008 als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Beschwerdeführer erblicken in der gesetzlichen Beschränkung einen verfassungswidrigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie ihr Eigentumsrecht. Das Rauchverbot führe zu erheblichen, unter Umständen sogar existenzbedrohlichen Umsatzeinbußen. Sie rügen daneben einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, weil den Betreibern anderer Gaststätten die Einrichtung separater Raucherräume gestattet werde.

Das Landesverfassungsgericht hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. August 2008 das vollständige Rauchverbot in Diskotheken und so genannten Einraum-Gaststätten bis zur nunmehr ergehenden abschließenden Entscheidung einstweilen ausgesetzt. Seither dürfen Betreiber von Diskotheken separate Raucherräume einrichten, sofern Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres der Zutritt zur Diskothek verwehrt und in dem Raucherraum das Tanzen untersagt wird. In Einraum-Gaststätten mit einer Größe von bis zu 75 m² ist das Rauchen seitdem zulässig, sofern es sich um reine Schankwirtschaften ohne Verabreichung zubereiteter Speisen handelt, diese im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätten gekennzeichnet sind und der Zutritt Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres verwehrt wird.

Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445)

 

 

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