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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
sowie Gemeindeneugliederungsgesetze
Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.

31.08.2010, Dessau-Roßlau – 6

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 31. August

2010

 

 

 

(LverfG LSA) Kommunale

Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

sowie Gemeindeneugliederungsgesetze

Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.

 

 

 

Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen

vom 30. August 2010 Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen von insgesamt

11 Gemeinden aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Stendal

und Harz sowie aus dem Burgenlandkreis und dem Salzlandkreis zurückgewiesen.

 

Die Anträge richteten sich gegen die am 1.

September 2010 in Kraft tretende Auflösung der Gemeinden und ihre Eingemeindung

in eine Einheitsgemeinde. Die Antragstellerinnen sehen hierin einen

verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht und haben

beantragt, das Inkrafttreten des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der

Hauptsache auszusetzen.

 

Die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes

durch das Gericht kommt aus Respekt vor dem Willen des Gesetzgebers nur

ausnahmsweise in Betracht. Die Anrufung des Verfassungsgerichts darf

grundsätzlich kein Mittel der Verzögerung des Inkrafttretens eines Gesetzes

sein. Eine einstweilige Anordnung darf nur dann ergehen, wenn durch das

Inkrafttreten für die betroffenen Gemeinden schwerwiegende oder irreversible

Nachteile entstehen. Die Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass mit dem

Inkrafttreten der Gemeindeneugliederungsgesetze derartige Nachteile für die

Antragstellerinnen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht verbunden sind.

Pressereferent: Vorsitzender Richter

am Landgericht Frank Straube

                          

(0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

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06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

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pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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