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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

07.10.2010, Dessau-Roßlau – 7

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 7. Oktober

2010

 

 

 

(LverfG LSA) Kommunale

Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

 

Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom

5. Oktober 2010 (Az. LVG 05/10) einen Antrag der Stadt Tangermünde auf Erlass

einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.

 

Der Antrag richtete sich gegen das am 14. Juli 2010

verkündete Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform. Das Gesetz regelt

unter anderem, dass Ortschaften, die durch Gebietsänderungsverträge

eingemeindet worden sind, durch Entsendung von Vertretern des Ortschaftsrates

den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde erweitern können. Die Ortschaftsräte

der in die Stadt Tangermünde eingemeindeten Ortschaften haben von ihrem

Entsenderecht bereits Gebrauch gemacht. Die Antragstellerin sieht in der

gesetzlichen Regelung, die ihre Organisationshoheit verletze, einen

verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Sie hat

beantragt, die Vollziehung des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der

Hauptsache auszusetzen.

 

Das Landesverfassungsgericht hat zur Begründung

seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Folgen, die für die Antragstellerin

mit einer Erweiterung des Gemeinderates verbunden sind, einstweilen weniger

schwerwiegend sind als die Nachteile, die für die eingemeindeten Ortschaften

entstünden, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

nicht im Gemeinderat repräsentiert wären. Die mündliche Verhandlung über die

Hauptsache soll voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

 

Pressereferent:

Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

   (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

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