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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verhandlungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010

13.12.2010, Dessau-Roßlau – 8

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 13. Dezember

2010

 

 

 

(LverfG LSA) Verhandlungstermine

des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010

 

Dessau-Roßlau,

den 13. Dezember 2010

Aktenzeichen: LVG 27/10

                        LVG 22/10

 

 

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für

den 21. Dezember 2010 mündliche Verhandlungen in zwei

Verfassungsbeschwerdeverfahren anberaumt. Die Verhandlungen finden im

Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29,

06844 Dessau-Roßlau, statt.

 

1. Um 09.00 Uhr verhandelt das

Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt

Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land

Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite

Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, die der Landtag am 8. Juli 2010

verabschiedet hat. Die Beschwerdeführerin, in die mehrere Ortschaften teils

durch Gebietsänderungsverträge, teils durch gesetzliche Zuordnung eingemeindet

worden sind, wendet sich im Wesentlichen gegen die Anordnung von Neuwahlen zum

Stadtrat. Sie rügt eine Verletzung der in der Verfassung verankerten

Wahlgrundsätze. Die im Juni 2009 gewählten Stadträte hätten darauf vertraut,

ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahre 2014 ausüben zu können. In der

willkürlichen Verkürzung der Wahlperiode liege ein Verstoß gegen das kommunale

Selbstverwaltungsrecht. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 hat das Landesverfassungsgericht

bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen,

mit dem die Beschwerdeführerin die Aussetzung der Neuwahlen bis zur

Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefordert hatte. Hilfsweise

verlangt die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Auslagen, die ihr durch die

zwischenzeitlich am 7. November erfolgte Neuwahl des Stadtrates entstanden

sind.

 

2. Ab 11.00 Uhr schließt sich die mündliche

Verhandlung über eine von der Stadt Tangermünde erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde

an, die sich gleichfalls gegen Regelungen des Zweiten Begleitgesetzes zur

Gemeindegebietsreform richtet. Die Beschwerdeführerin hat sich in der sog.

freiwilligen Phase zum 1. Januar 2010 mit mehreren umliegenden Gemeinden zu

einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Das Gesetz sieht für diesen Fall

vor, dass die durch die Eingemeindung aufgelösten Gemeinden den Stadtrat der

aufnehmenden Gemeinde durch Entsendung von Vertretern aus den jeweiligen

Ortschaftsräten erweitern können. Die Stadt Tangermünde sieht sich hierdurch in

ihrer Organisationshoheit verletzt. Die Mitgliedsgemeinden der Einheitsgemeinde

hätten bei Abschluss der Gebietsänderungsvereinbarungen einvernehmlich von

einer Neuwahl des Stadtrates abgesehen. Diese Entscheidung habe der Gesetzgeber

zu respektieren. Zudem würden durch die Regelung besonders kleine Ortschaften

übervorteilt, weil sie durch die Entsendung eines Vertreters in den Stadtrat im

Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl überrepräsentiert seien. Die

Beschwerdeführerin hatte ebenfalls beantragt, den Vollzug des Gesetzes im Wege

einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache

auszusetzen. Den Antrag hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5.

Oktober 2010 zurückgewiesen.

 

Pressereferent: Vorsitzender

Richter am Landgericht Frank Straube

   (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

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