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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 20. Januar 2011, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

22.12.2010, Dessau-Roßlau – 9

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 009/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 22. Dezember

2010

 

 

 

(LverfG LSA) Verkündungstermine

des Landesverfassungsgerichts am 20. Januar 2011, Sitzungssaal 18 des

Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

 

1. Um 11.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht

eine Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt

Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land

Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite

Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform verkünden (LVG 27/10). Die

Beschwerdeführerin, in die mehrere Ortschaften teils durch

Gebietsänderungsverträge, teils durch gesetzliche Zuordnung eingemeindet worden

sind, wendet sich im Wesentlichen gegen die Anordnung von Neuwahlen zum

Stadtrat. Sie rügt eine Verletzung der in der Verfassung verankerten

Wahlgrundsätze. Die im Juni 2009 gewählten Stadträte hätten darauf vertraut,

ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahre 2014 ausüben zu können. In der

willkürlichen Verkürzung der Wahlperiode liege ein Verstoß gegen das kommunale

Selbstverwaltungsrecht. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 hat das

Landesverfassungsgericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen

Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Beschwerdeführerin die Aussetzung der

Neuwahlen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefordert hatte.

Hilfsweise verlangt die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Auslagen, die ihr durch

die zwischenzeitlich am 7. November 2010 erfolgte Neuwahl des Stadtrates

entstanden sind.

 

Die

mündliche Verhandlung hat am 21. Dezember 2010 stattgefunden.

 

2. Um 12.00 Uhr wird die Entscheidung über eine von

der Stadt Tangermünde erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde verkündet, die

sich gleichfalls gegen Regelungen des Zweiten Begleitgesetzes zur

Gemeindegebietsreform richtet (LVG 22/10). Die Beschwerdeführerin hat sich in

der sog. freiwilligen Phase zum 1. Januar 2010 mit mehreren umliegenden Gemeinden

zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Das Gesetz sieht für diesen Fall

vor, dass die durch die Eingemeindung aufgelösten Gemeinden den Stadtrat der

aufnehmenden Gemeinde durch Entsendung von Vertretern aus den jeweiligen

Ortschaftsräten erweitern können. Die Stadt Tangermünde sieht sich hierdurch in

ihrer Organisationshoheit verletzt. Die Mitgliedsgemeinden der Einheitsgemeinde

hätten bei Abschluss der Gebietsänderungsvereinbarungen einvernehmlich von

einer Neuwahl des Stadtrates abgesehen. Diese Entscheidung habe der Gesetzgeber

zu respektieren. Zudem würden durch die Regelung besonders kleine Ortschaften

übervorteilt, weil sie durch die Entsendung eines Vertreters in den Stadtrat im

Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl überrepräsentiert seien. Die

Beschwerdeführerin hatte ebenfalls beantragt, den Vollzug des Gesetzes im Wege

einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache

auszusetzen. Den Antrag hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5.

Oktober 2010 zurückgewiesen.

 

Die

mündliche Verhandlung hat gleichfalls am 21. Dezember 2010 stattgefunden.

 

Pressereferent: Vorsitzender

Richter am Landgericht Frank Straube

   (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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