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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA)
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

10.05.2011, Dessau-Roßlau – 5

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 10. Mai 2011

 

 

 

(LverfG LSA)

Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

 

Aktenzeichen:

LVG 24/10

                      LVG 25/10

                      LVG 33/10

                      LVG 47/10

 

 

 

Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteile vom

heutigen Tage kommunale Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt

(Landkreis Mansfeld-Südharz), Everingen (Landkreis Börde) sowie der Stadt

Stolberg (Harz) zurückgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Gesetze über die

Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt für die betreffenden

Landkreise und teilweise gegen Regelungen des Gesetzes zur Ausführung der

Gemeindegebietsreform.

 

Die im ersten Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform geregelten Grundsätze der Gemeindeneugliederung hat das

Landesverfassungsgericht bereits durch Urteil vom 21. April 2009 (LVG 12/08)

als verfassungsgemäß bestätigt. Auch durch die nunmehr angeordnete Auflösung und

Eingemeindung in Einheitsgemeinden werden die Beschwerdeführerinnen nicht in

ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Die Landesverfassung

gewährleistet lediglich den institutionellen Bestand der Gemeinden, nicht aber

den Fortbestand jeder einzelnen, historisch gewachsenen Gemeinde. Der

Gesetzgeber hat im Rahmen seines politischen Gestaltungsspielraumes eine

leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und

die geografischen und sonstigen Besonderheiten der Gemeinden angemessen

berücksichtigt. Soweit einige Gemeinden gerügt haben, dass die Kommunalaufsicht

über ihre Anträge zur Genehmigung von Gebietsänderungsvereinbarungen nicht in

der formalen Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden habe, liegt

hierin kein Verfassungsverstoß.

 

Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht

Frank Straube (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

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