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LVG 20/23
Verkündung einer Entscheidung am 17. September 2024 in dem Verfahren LVG 20/23 (Organstreitverfahren, Ordnungsruf)
04.09.2024, Dessau-Roßlau – 003/2024
- Landesverfassungsgericht
In dem Organstreitverfahren des Abgeordneten Siegmund, MdL, gegen den Präsidenten des Landtags hat das Landesverfassungsgericht Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 17. September 2024 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau anberaumt.
Die mündliche Verhandlung hat am 12. August 2024 stattgefunden.
Zu entscheiden hat das Landeverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Ordnungsrufes, den der Präsident des Landtags in der 46. Sitzung des Landtags am 30. Juni 2023 dem Antragsteller erteilt hat. Daneben wehrt sich der Antragsteller gegen die Entscheidung des Landtags in der 48. Sitzung am 8. September 2023, diesen Ordnungsruf nicht aufzuheben.
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Hintergrund:
Der Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt ein Verfassungsorgan. Damit er seine verfassungsgemäße Funktion erfüllen kann, bedarf es der Gewährleistung seiner Ordnung, Würde und seines Ansehens. Diese sind deshalb Rechtsgüter mit Verfassungsrang.
Die Wahrung dieser Rechtsgüter obliegt nach der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags. Hierzu sieht die Geschäftsordnung vor, dass die Präsidentin oder der Präsident das Mitglied des Landtags, das die Ordnung, die Würde oder das Ansehen des Landtages verletzt, „zur Ordnung“ ruft.
Der einzelne Abgeordnete wiederum kann sich auf eigene verfassungsrechtliche Rechte berufen. So umfasst das freie Mandat der Abgeordneten des Landtages unter anderem das Recht zur Teilnahme an der parlamentarischen Debatte.
Kommt es zu einem Konflikt zwischen diesen Rechtsgütern, entscheidet das Landesverfassungsgericht auf Antrag im Organstreitverfahren.
(vgl. auch Pressemitteilung 006/23)
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