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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 12.06.2017 ? 23.06.2017

09.06.2017, Halle (Saale) – 2

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

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Änderungen bleiben vorbehalten ?

 

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

 

 

320 Ds 561 Js

28336/16, 15.06.2017, 14:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

Verstoßes gegen das

Waffengesetz/Betäubungsmittelgesetz

 

Der

1985 geborene Angeklagte soll sich am 01.04.2016 gegen 4:00 Uhr in die über

seiner eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle gelegene Wohnung

begeben haben, indem er die Wohnungstür und sodann auch die Tür zum

Schlafzimmer der Wohnung aufgedrückt habe. Er habe eine Schreckschusspistole

gezogen, in deren Magazin sich acht Platzpatronen befunden hätten und die 3

anwesenden männlichen Personen mit vorgehaltener Waffe dazu aufgefordert, sich

ruhig zu verhalten. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er nicht über den

zum Führen der Waffe erforderlichen "kleinen Waffenschein? verfügt habe.

 

Am

02.04.2016 seien bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten auch

Schwarzpulver und ein Schlagring aufgefunden worden sowie 3 Gramm Pflanzenmaterial

der Gattung Cannabis.

 

 

 

361 Cs 115 Js

32216/16, 20.06.2017, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

Übler Nachrede

 

Der

1963 geborene Angeklagte ist Rechtsanwalt in Leipzig. Anlässlich eines

Haftprüfungstermins in einer Strafsache vor dem Landgericht Halle soll er am

22.08.2016 behauptet haben, die bei dem Haftprüfungstermin anwesende

Staatsanwältin habe aus der Sachakte das Protokoll einer Vernehmung der

Geschädigten der Straftat entfernt und damit wider besseres Wissens schlüssig

behauptet, die Staatsanwältin, wenigstens aber die Mitarbeiter der

Staatsanwaltschaft Halle hätten eine Urkundenunterdrückung begangen.

 

Der

Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe

verurteilt werden sollte, Einspruch eingelegt, über den nunmehr öffentlich

verhandelt wird.

 

 

 

320 Ls 285 Js

23930/16, 21.06.2017, 09:45 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.019

 

Körperverletzung u.a.

 

Dem

1987 in der Türkei geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am

08.07.2016 seine ehemalige Freundin zu einem Gespräch in eine Bar in Halle

eingeladen und sie körperlich misshandelt. Nachdem sie seinem Ansinnen, die

Beziehung fortzusetzen, nicht gefolgt sei, habe er sie mehrfach mit der Faust

in das Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gezogen und ihren Kopf gegen eine

Holzkante sowie gegen sein Knie und eine Betonwand geschlagen. Er habe sie auf

den Boden geworfen, ihr in den Bauch getreten und sie wiederholt gewürgt und

ihr gedroht, sie zu töten. Anschließend habe er die verletzte Geschädigte in

seine Zweitwohnung in Halle mitgenommen, wo er sie über Stunden eingeschlossen

habe, so dass sie diese Wohnung nicht habe verlassen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein

Schwerpunkt der Hauptverhandlungen liegt derzeit in Verfahren, die den

Betäubungsmittelhandel im Bereich der oberen Leipziger Straße in Halle

betreffen. Insbesondere die Verkäufer illegaler Betäubungsmittel - hier

vorwiegend Cannabisprodukte ? sind angeklagt.

 

 

 

Beispielhaft

seien folgende Termine genannt:

 

 

 

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320 Ds 540 Js 8050/17, 12.06.2017, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,

 

 

 

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350 Ds 529 Js 37203/16, 15.06.2017, 11:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034,

 

 

 

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361 Ds 540 Js 840/17, 20.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,

 

 

 

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300 Ds 540 Js 13480/17, 21.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.034,

 

 

 

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340 Ds 529 Js 33606/16, 21.06.2017, 10:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020,

 

 

 

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300 Ls 562 Js 5416/17, 21.06.2017, 12:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031,

 

 

 

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302 Ds 563 Js 68386/16, 21.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031,

 

 

 

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360 Ls 540 Js 8332/17, 22.06.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030.

 

 

 

Angeklagt

ist jeweils unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1

Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der als Strafe Geldstrafe oder

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorsieht. Teilweise wird den Angeklagten auch

gewerbsmäßiges Handeltreiben gemäß § 29 Abs. 3 BtMG zur Last gelegt.

Hiernach ist Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren zu verhängen.

 

 

 

Die

Angeklagten befinden sich teilweise in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

Werner

Budtke

 

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Pressesprecher -

 

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