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(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.01.2006 bis 27.01.2006

20.01.2006, Halle (Saale) – 2

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 002/06

 

Halle, den 19. Januar 2006

 

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.01.2006 bis 27.01.2006

 

Mittwoch, 25.01.2006, 09.00 Uhr, Saal 1.031, Schöffengericht;

Vorwurf: bandenmäßige Hehlerei, Tatzeit: November 2000 bis 21.02.2001

 

 

Zum Sachverhalt: Der jetzt 33- jährige Kasache soll Mitglied einer Gruppierung gewesen sein, deren Ziel der Verkauf gestohlener Fahrzeuge in Weißrußland oder in Deutschland gewesen sei. Nach der Entwendung der Fahrzeuge seien diese "umfrisiert" und anschließend verkauft worden. Die Umbauarbeiten habe der Angeklagte in einer Lagerhalle in Naumburg im Auftrag der Gruppe an sieben verschiedenen Fahrzeugen ( zwei Audi A 6, fünf Mercedes Benz ) insbesondere durch Veränderung der Typenschilder vorgenommen.

Der Angeklagte befindet sich nach seiner Auslieferung in Untersuchungshaft.

Bandenmäßige Hehlerei wird gemäß § 260 StGB mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft.

 

 

 

Freitag, 27.01.2006, 09.00 Uhr, Saal X.02 , Jugendschöffengericht;

Vorwurf: Schwerer Raub, Tatzeit: 23.08.2005

Fortsetzungstermine: Freitag, 03.02.2006 und Dienstag, 21.02.2006, jeweils 09.00 Uhr

 

 

Zum Sachverhalt: Den drei jugendlichen und drei heranwachsenden Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, sie hätten aus einer Wohnung Handys, DVD¿s, DVD-Player, zwei Playstation, Schuhe und anderes entwendet. Zuvor soll einer der Heranwachsenden dem Wohnungsinhaber und gleichzeitig Geschädigten einen Dolch vor das Gesicht gehalten, ihn an die Wand gedrückt und bedroht haben, ihn "abzustechen".

Schwerer Raub gemäß § 250 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht ¿ im Falle eines Schuldspruchs - auch auf die heranwachsenden Angeklagten kommen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe ( sechs Monate bis zehn Jahre) in Betracht.

Drei der Angeklagten befinden sich wegen dieser Sache in Untersuchungshaft. Gegen einen der Angeklagten wird bereits am Mittwoch, 25.01.2006, 09.00 Uhr, Saal 2.019 wegen weiterer Vorwürfe ( Diebstahl, Körperverletzung, schwerer Raub) verhandelt.

 

 

 

 

Werner Budtke

 

 

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