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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Ankündigung
Hauptverhandlungstermine

07.11.2008, Halle (Saale) – 8

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 008/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) -

Pressemitteilung Nr.: 008/08

 

 

 

Halle, den 7. November 2008

 

 

 

(AG HAL) Ankündigung

Hauptverhandlungstermine

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

 

 

 

Am

22.09.2008 begann vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung

gegen einen Hamburger Geschäftsmann und eine Gutachterin des Medizinischen

Dienstes der Krankenversicherung. Weitere drei Termine fanden in der

Zwischenzeit statt. Eine bereits im Oktober 2006 begonnene Hauptverhandlung war

ausgesetzt worden.

Den Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft mit Anklage vom 11.04.2005 vor

(Zitat Pressemitteilung vom 13.10.2006):

 

¿Die jetzt 59-jährige Hallenserin soll als

Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ¿ einer

rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts ¿ Pflege- und

Qualitätsgutachten durchgeführt haben. Der weitere Angeklagte, ein jetzt 50 ¿

jähriger Hamburger, sei Inhaber einer Firmengruppe, zu der zwei

Pflegeeinrichtungen (ein Seniorenpark in Thale und eine Dienstleistungsgesellschaft

in Halle) gehörten, in denen die Angeklagte Begutachtungen und Kontrollen

durchgeführt habe. Der Angeklagte habe über ein weiteres Unternehmen seiner

Firmengruppe ein Fahrzeug geleast, welches der Angeklagten kostenlos zur

Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei, um sie zu höheren Pflegeeinstufungen

insbesondere der Patienten der Dienstleistungsgesellschaft zu veranlassen und

dadurch die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Das Fahrzeug habe die

Angeklagte am 01.03.1999 bis zum 24.03.2003 auf sich zugelassen und versichert

sowie auch dienstlich unter Abrechnung der Fahrtkosten gegenüber dem

Arbeitgeber genutzt.

Sie habe sich durch diese Zuwendung in Ihrer Gutachtertätigkeit beeinflussen

lassen und habe von 543 Pflegebegutachtungen in den zur Firmengruppe des

Angeklagten gehörenden oben genannten Einrichtungen keine einzige abgelehnt und

prozentual im Vergleich zu anderen Mitarbeiten des MDK mehr Patienten in die

Pflegestufe 2 eingestuft.¿

 

In

rechtlicher Hinsicht warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Bestechung

bzw. Bestechlichkeit vor.

Nach zwischenzeitlich durchgeführten Ermittlungen hat das Gericht den

rechtlichen Hinweis erteilt, dass nach vorläufiger rechtlicher Bewertung im

Falle der Verurteilung des  Angeklagten M. nunmehr Vorteilsgewährung (§ 333

StGB) und  im Falle der Verurteilung der Angeklagten L. Vorteilsannahme (§ 331

StGB) in Betracht komme.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen im Rahmen der jetzigen

Hauptverhandlung nicht näher eingelassen. Das Gericht hat bisher drei Zeugen

vernommen. Die Vernehmung eines weiteren Zeugen wurde unterbrochen und wird im

nächsten Fortsetzungstermin weiter geführt.

 

Das

Gericht hat bislang folgende Fortsetzungstermine anberaumt:

 

-

17.11.2008, 14.30 Uhr

 

-

01.12.2008, 13.30 Uhr

 

-

08.12.2008, 14.00 Uhr

 

-

22.12.2008, 14.30 Uhr

 

-

05.01.2009, 13.30 Uhr

 

-

19.01.2009, 14.30 Uhr

 

-

02.02.2009, 13.30 Uhr, jeweils

im Sitzungssaal 1.020

 

Vorteilsannahme

wird gemäß § 331 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,

Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB ebenso. Im Gegensatz zur Bestechung bzw.

Bestechlichkeit setzt Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung nicht voraus, dass

der Amtsträger eine Dienstpflichtverletzung begeht oder begehen würde.

 

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Auswahl

aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 10.11.2008 bis

14.11.2008

 

Dienstag, 11.11.2008, 09:00, Saal 1.031,

Schöffengericht;

Mit Fortsetzungsterminen am 19.11.2008, 09.00 Uhr

                                           26.11.2008, 09.00 Uhr

                                           03.12.2008, 09.00 Uhr

                                           10.12.2008, 09.00 Uhr

 

 

Vorwurf: Straßenverkehrsgefährdung Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige

Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und anderes; Tatzeit:

05.12.2006;

Zum Sachverhalt: Mit der ursprünglich an die Strafkammer des Landgerichts

Halle erhobenen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 28 ¿jährigen

Angeklagten vor, er habe bei einer Blutalkoholkonzentration und ohne 

Fahrerlaubnis gegen 23.00 Uhr ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt.

Auf dem Böllberger Weg sei er in einer ordnungsgemäß gesicherten Gleisbaustelle

mit einer Gleisschleifmaschine kollidiert und habe diese dadurch gegen das Bein

eines Arbeiters gedrückt, wodurch Verletzungen entstanden seien.  Einen

weiteren Arbeiter habe er erfasst und dieser sei in die Luft geschleudert und

auf dem Dach des Fahrzeugs bäuchlings zum Liegen gekommen. Dieser habe sich mit

der rechten Hand in einem Loch der zerstörten Frontscheibe festhalten können,

während der Angeklagte in Kenntnis des Unfalls mit dem Geschädigten auf dem

Dach davon gefahren sei. Er sei über die B 80 mit einer Geschwindigkeit von

mindestens 90 km/h gefahren und habe schließlich das Fahrzeug in der

Wilhelm-Hauff-Straße rückwärts eingeparkt. Der Geschädigte habe lebensgefährliche

Verletzungen davon getragen.

Das Landgericht Halle hat das Verfahren vor dem Schöffengericht beim

Amtsgericht eröffnet, weil es die seine Zuständigkeit begründende Erwartung

einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren nicht teilte.

Das Schöffengericht hat zahlreiche Zeugen geladen. Ein Sachverständiger soll

darüber hinaus zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten Auskunft geben.

 

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Donnerstag,

13.11.2008, 08:00, Saal 1.019, Schöffengericht;

Vorwurf: gewerbsmäßiger Wohnungseinbruchsdiebstahl; Tatzeit: 12.04.2008 bis

26.05.2008

Zum Sachverhalt: Die 29 und 30 ¿jährigen Angeklagten sollen im Tatzeitraum in

sieben Altbauwohnungen im Stadtgebiet eingebrochen sein, indem der ältere

Angeklagte jeweils die Flügeltüren zu den Wohnungen aufgebrochen habe, während

die jüngere Angeklagte ¿Schmiere¿ gestanden habe. Aus den Wohnungen hätten sie

Bargeld, Laptops und anderes entwendet, um die Gegenstände anschließend zu

verkaufen, um mit dem Erlös ihren Drogenkonsum zu finanzieren.

 

Beide

Angeklagte sind vorbestraft und befinden sich seit dem 02.06.2008 in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Werner Budtke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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