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Amtsgericht Halle (Saale)
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(AG HAL) Ankündigung
Hauptverhandlungstermine
07.11.2008, Halle (Saale) – 8
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 008/08
Amtsgericht Halle (Saale) -
Pressemitteilung Nr.: 008/08
Halle, den 7. November 2008
(AG HAL) Ankündigung
Hauptverhandlungstermine
Pressemitteilung
Am
22.09.2008 begann vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung
gegen einen Hamburger Geschäftsmann und eine Gutachterin des Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung. Weitere drei Termine fanden in der
Zwischenzeit statt. Eine bereits im Oktober 2006 begonnene Hauptverhandlung war
ausgesetzt worden.
Den Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft mit Anklage vom 11.04.2005 vor
(Zitat Pressemitteilung vom 13.10.2006):
¿Die jetzt 59-jährige Hallenserin soll als
Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ¿ einer
rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts ¿ Pflege- und
Qualitätsgutachten durchgeführt haben. Der weitere Angeklagte, ein jetzt 50 ¿
jähriger Hamburger, sei Inhaber einer Firmengruppe, zu der zwei
Pflegeeinrichtungen (ein Seniorenpark in Thale und eine Dienstleistungsgesellschaft
in Halle) gehörten, in denen die Angeklagte Begutachtungen und Kontrollen
durchgeführt habe. Der Angeklagte habe über ein weiteres Unternehmen seiner
Firmengruppe ein Fahrzeug geleast, welches der Angeklagten kostenlos zur
Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei, um sie zu höheren Pflegeeinstufungen
insbesondere der Patienten der Dienstleistungsgesellschaft zu veranlassen und
dadurch die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Das Fahrzeug habe die
Angeklagte am 01.03.1999 bis zum 24.03.2003 auf sich zugelassen und versichert
sowie auch dienstlich unter Abrechnung der Fahrtkosten gegenüber dem
Arbeitgeber genutzt.
Sie habe sich durch diese Zuwendung in Ihrer Gutachtertätigkeit beeinflussen
lassen und habe von 543 Pflegebegutachtungen in den zur Firmengruppe des
Angeklagten gehörenden oben genannten Einrichtungen keine einzige abgelehnt und
prozentual im Vergleich zu anderen Mitarbeiten des MDK mehr Patienten in die
Pflegestufe 2 eingestuft.¿
In
rechtlicher Hinsicht warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Bestechung
bzw. Bestechlichkeit vor.
Nach zwischenzeitlich durchgeführten Ermittlungen hat das Gericht den
rechtlichen Hinweis erteilt, dass nach vorläufiger rechtlicher Bewertung im
Falle der Verurteilung des Angeklagten M. nunmehr Vorteilsgewährung (§ 333
StGB) und im Falle der Verurteilung der Angeklagten L. Vorteilsannahme (§ 331
StGB) in Betracht komme.
Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen im Rahmen der jetzigen
Hauptverhandlung nicht näher eingelassen. Das Gericht hat bisher drei Zeugen
vernommen. Die Vernehmung eines weiteren Zeugen wurde unterbrochen und wird im
nächsten Fortsetzungstermin weiter geführt.
Das
Gericht hat bislang folgende Fortsetzungstermine anberaumt:
-
17.11.2008, 14.30 Uhr
-
01.12.2008, 13.30 Uhr
-
08.12.2008, 14.00 Uhr
-
22.12.2008, 14.30 Uhr
-
05.01.2009, 13.30 Uhr
-
19.01.2009, 14.30 Uhr
-
02.02.2009, 13.30 Uhr, jeweils
im Sitzungssaal 1.020
Vorteilsannahme
wird gemäß § 331 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,
Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB ebenso. Im Gegensatz zur Bestechung bzw.
Bestechlichkeit setzt Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung nicht voraus, dass
der Amtsträger eine Dienstpflichtverletzung begeht oder begehen würde.
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Auswahl
aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 10.11.2008 bis
14.11.2008
Dienstag, 11.11.2008, 09:00, Saal 1.031,
Schöffengericht;
Mit Fortsetzungsterminen am 19.11.2008, 09.00 Uhr
26.11.2008, 09.00 Uhr
03.12.2008, 09.00 Uhr
10.12.2008, 09.00 Uhr
Vorwurf: Straßenverkehrsgefährdung Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige
Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und anderes; Tatzeit:
05.12.2006;
Zum Sachverhalt: Mit der ursprünglich an die Strafkammer des Landgerichts
Halle erhobenen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 28 ¿jährigen
Angeklagten vor, er habe bei einer Blutalkoholkonzentration und ohne
Fahrerlaubnis gegen 23.00 Uhr ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt.
Auf dem Böllberger Weg sei er in einer ordnungsgemäß gesicherten Gleisbaustelle
mit einer Gleisschleifmaschine kollidiert und habe diese dadurch gegen das Bein
eines Arbeiters gedrückt, wodurch Verletzungen entstanden seien. Einen
weiteren Arbeiter habe er erfasst und dieser sei in die Luft geschleudert und
auf dem Dach des Fahrzeugs bäuchlings zum Liegen gekommen. Dieser habe sich mit
der rechten Hand in einem Loch der zerstörten Frontscheibe festhalten können,
während der Angeklagte in Kenntnis des Unfalls mit dem Geschädigten auf dem
Dach davon gefahren sei. Er sei über die B 80 mit einer Geschwindigkeit von
mindestens 90 km/h gefahren und habe schließlich das Fahrzeug in der
Wilhelm-Hauff-Straße rückwärts eingeparkt. Der Geschädigte habe lebensgefährliche
Verletzungen davon getragen.
Das Landgericht Halle hat das Verfahren vor dem Schöffengericht beim
Amtsgericht eröffnet, weil es die seine Zuständigkeit begründende Erwartung
einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren nicht teilte.
Das Schöffengericht hat zahlreiche Zeugen geladen. Ein Sachverständiger soll
darüber hinaus zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten Auskunft geben.
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Donnerstag,
13.11.2008, 08:00, Saal 1.019, Schöffengericht;
Vorwurf: gewerbsmäßiger Wohnungseinbruchsdiebstahl; Tatzeit: 12.04.2008 bis
26.05.2008
Zum Sachverhalt: Die 29 und 30 ¿jährigen Angeklagten sollen im Tatzeitraum in
sieben Altbauwohnungen im Stadtgebiet eingebrochen sein, indem der ältere
Angeklagte jeweils die Flügeltüren zu den Wohnungen aufgebrochen habe, während
die jüngere Angeklagte ¿Schmiere¿ gestanden habe. Aus den Wohnungen hätten sie
Bargeld, Laptops und anderes entwendet, um die Gegenstände anschließend zu
verkaufen, um mit dem Erlös ihren Drogenkonsum zu finanzieren.
Beide
Angeklagte sind vorbestraft und befinden sich seit dem 02.06.2008 in
Untersuchungshaft.
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