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(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 17.11.2008 bis 21.11.2008

13.11.2008, Halle (Saale) – 9

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:

009/08

 

 

 

Halle, den 13. November 2008

 

 

 

(AG HAL) Auswahl aus den

Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 17.11.2008 bis 21.11.2008

 

 

 

Montag,

17.11.2008, 13:30, Saal. 2.047, Schöffengericht

Vorwurf: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Tatzeit: 06.07.2007.

Zum Sachverhalt: Dem 1962 in Halle

geborenen aber im Saalekreis lebenden Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe

auf der B 6 in Morl in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, seinen

PKW auf die Gegenfahrbahn gelenkt und sei mit hoher Geschwindigkeit auf ein

Fahrzeug zugefahren , in dem sich seine Ehefrau und seine Stieftochter sowie

eine weitere Person als Fahrer befunden hätten. Dieser habe eine Kollision nur

durch eine Gefahrenbremsung und ein Ausweichmanöver vermeiden können.

Das Gericht hat neben dem anwaltlich vertretenen Angeklagten zunächst vier

Zeugen geladen. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wird in der hier

angeklagten Variante mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft,

in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

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Dienstag,

18.11.2008, 08:30, Saal 2.033, Schöffengericht;

Vorwurf: Gemeinschaftliche räuberische Erpressung, Tatzeit: 03.03.2008

Zum Sacherhalt: Der 27-jährige

Angeklagte soll gemeinschaftlich mit zwei gesondert verfolgten Mittätern ein

Taxi bestiegen und als Fahrtziel Halle Neustadt angegeben haben. Während der

Fahrt habe ein Mittäter im Einvernehmen mit dem Angeklagten den Taxifahrer zum

Anhalten aufgefordert, die Zentralverriegelung betätigt, den Schlüssel

abgezogen und den Taxifahrer unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe von

Bargeld  aufgefordert haben. Andernfalls würde er dem Chef des Taxifahrers

erzählen, dass dieser das Taxi an sie herausgegeben habe. Aus Angst vor

Schlägen habe der Taxifahrer 190,- Euro Bargeld übergeben, wovon der Angeklagte

nach Verlassen des Fahrzeugs und Teilung der Beute 30,- Euro erhalten habe.

Räuberische Erpressung wird gemäß § 255 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter

einem Jahr bestraft.

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Dienstag,

18.11.2008, 09:00, Saal 1.031, Strafrichter;

Vorwurf: Versuchter Diebstahl, Tatzeit: 09.05.2007

Zum Sachverhalt: Vier Angeklagten

aus Stadtroda, Gera und Halle im Alter zwischen 44 und 51 Jahren wird zur Last

gelegt, sie hätten Stahlschrott vom Gelände der Deutsche Bahn AG am

Containerbahnhof entwenden wollen. Sie hätten mit einem Ladekran bereits

Stahlteile abmontiert und zum Abtransport bereit gestellt. Vor dem Abtransport

seien sie jedoch durch Polizeibeamte gestellt worden.

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Dienstag,

18.11.2008, 11:00, Saal 1.019, Strafrichter;

Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tatzeit: 23.09.2007

Zum Sachverhalt: Während eines

Fußballspiels des Halleschen FC gegen FC Sachsen Leipzig am Tattag soll der

Angeklagte aus Leipzig im Leipziger Fanblock gewesen sein. Dort sei durch Fans

ein Feuer entfacht worden, weshalb die Fans durch Polizeibeamte aufgefordert

worden seien, den Block zu räumen. Dieser Aufforderung seien die Fans nicht

gefolgt. Als der Block nunmehr durch Polizeibeamte geräumt werden sollte hätten

Fans einen Beamten in die Richtung des Angeklagten gedrängt. Dieser habe den

Beamten mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Der anschließenden Festnahme

habe sich der 32 ¿jährige Angeklagte durch Tritte und Schläge zu erwehren versucht.

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Mittwoch,

19.11.2008, 13:45, Saal 2.048, Strafrichter;

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Tatzeit: 04.06.2007

Zum Sachverhalt: Die 25 ¿jährige

Hallenserin soll vermutlich aus Eifersucht eine schwangere junge Frau in einer

Telfonzelle zu Boden gezogen und ihr mit beschuhtem Fuß mehrfach ins Genick

getreten haben. Die Geschädigte habe dadurch erhebliche Schmerzen erlitten.

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Donnerstag,

20.11.2008, 09:45, Saal 2.047, Strafrichter;

Vorwurf: Betrug in zwei Fällen, Tatzeit: April 2007

Zum Sachverhalt: Der 33 ¿jährige

Angeklagte soll in Kenntnis seiner absoluten Zahlungsunfähigkeit unter

Verwendung falscher Personalien eine Firma mit der Lieferung und Montage einer

Fassadenverkleidung für sein Haus in Zwintschöna beauftragt haben. Die

Materialien im Wert von 23.113 Euro seien bereits geliefert und mit den

Montagearbeiten im Wert von weiteren 21.860 Euro sei bereits begonnen worden,

als die Firma die Arbeiten wieder eingestellt habe, weil erste Zahlungen des

Angeklagten ausgeblieben seien. Es sei ein tatsächlicher Schaden von 30.500

Euro entstanden. Wenige Tage nach dem ersten Auftrag habe er eine weitere Firma

mit der Lieferung einer Solaranlage im Wert von 11.262 Euro beauftragt. Nach

Lieferung, aber ausgebliebener Zahlung habe der Verkäufer den Angeklagten

aufgesucht. Der Angeklagte habe einen Überweisungsträger mit falschem Namen

ausgefüllt, weshalb die Bank die Zahlung nicht vornahm. Der Verkäufer habe die

Anlage wieder abtransportiert und habe einen durch die Transportleistungen

entstandenen Schaden von 800 Euro erlitten.

Betrug wird gemäß § 265 StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu

fünf Jahren bestraft.

 

 

 

Werner Budtke

 

 

 

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