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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Beschleunigtes
Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale)

21.04.2009, Halle (Saale) – 11

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 011/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:

011/09

 

 

 

Halle, den 21. April 2009

 

 

 

(AG HAL) Beschleunigtes

Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale)

 

Pressemitteilung 011/09 vom 21.04.2009

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Halle wird am morgigen Mittwoch

beim Strafrichter den Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gegen

einen im Jahr 1985 in Mali geborenen Beschuldigten stellen.

Er soll nach Auskunft der Staatsanwaltschaft heute, am 21.04.2009 um 11.05 Uhr

in einem Kaufhaus am Marktplatz bei dem Diebstahl einer Sonnenbrille im Wert

von 34,99 Euro auf frischer Tat ertappt worden sein.

Zuvor hatte der Strafrichter am heutigen Tage ab 08.00 Uhr gegen den

Beschuldigten in einem Strafverfahren verhandelt. Er wurde des unerlaubten Handelns

mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie des Diebstahls einer Jacke schuldig

gesprochen und zu einer Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 6,- Euro

verurteilt. Die Verhandlung endete um 10.05 Uhr.

Der Verhandlungstermin im beschleunigten Verfahren ist durch den Strafrichter

wie folgt festgesetzt worden:

 

Mittwoch, 22.04.2009, 16.00 Uhr,

Saal 2.019

 

Hinweise

zu Film- und Fotoaufnahmen:

 

Mit dem Empfang dieser

Mitteilung wird Ihnen zugleich die Genehmigung erteilt, anlässlich der

genannten Verhandlung in den öffentlich zugänglichen Räumen des Amtsgerichts

Halle (Saale) Foto- und/oder Filmaufnahmen zu fertigen.

Diese Genehmigung gilt nicht für den Sitzungssaal und den Bereich unmittelbar

davor. In diesem Bereich entscheidet ausschließlich die oder der für die Sache

zuständige Vorsitzende, die oder der vorher ausdrücklich zu befragen ist.

Diese Genehmigung ist nur im Zusammenhang mit der Mitteilung über die

Verhandlung gültig und jederzeit widerrufbar. Sie ist bei der Fertigung der

Aufnahmen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die aufzunehmenden Personen sind gegebenenfalls entsprechend §§ 22, 23

KunstUrheberG um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung zu befragen.

 

 

 

Hintergrund: Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt in eher

einfach gelagerten Strafverfahren in Abweichung von manchen strengen Regeln des

¿normalen¿ Strafverfahrens eine vereinfachte Verhandlung. So entfällt die

vorherige schriftliche Anklageerhebung, weil der Antrag auf Aburteilung im

beschleunigten Verfahren auch mündlich in der Verhandlung gestellt werden kann.

Es entfallen Stellungnahmefristen und auch die Ladungsfrist von wenigstens

einer Woche zum Hauptverhandlungstermin. Das Beweisrecht ist ebenfalls

vereinfacht. Allerdings darf in diesem Verfahren nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

bis maximal 1 Jahr verhängt werden. Kommt eine Freiheitsstrafe zwischen 6

Monaten und einem Jahr in Betracht, ist ein Verteidiger für den Beschuldigten

zu bestellen.

Wird ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren schriftlich beim Strafrichter

gestellt, soll die Verhandlung darüber binnen 6 Wochen nach Antragseingang beim

Gericht durchgeführt werden. Da aber das Gesetz auch die unmittelbare

Verhandlung erlaubt, wurde vor einigen Jahren zwischen dem Amtsgericht Halle (Saale), der Staatsanwaltschaft Halle und den Polizeibehörden in Halle das

hier so genannte ¿besonders beschleunigte Verfahren¿ entwickelt und

organisiert, um auf frischer Tat gestellte Täter schnell aburteilen zu können.

Dazu wurden beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft besondere Bereitschaftsdienste

eingerichtet.

 

 

 

Im

Durchschnitt hat die Staatsanwaltschaft jährlich ca. 50 Anträge in dieser

Verfahrensart gestellt. Im laufenden Jahr waren es bisher 15 Anträge. Die

Verfahren endeten in 8 Fällen mit der Verhängung von Geldstrafen, in den

übrigen Fällen mit Freiheitsstrafen.

 

 

 

Werner

Budtke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Amtsgericht Halle (Saale)

Pressestelle

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 2205321

Fax: (0345) 2205586

Mail:

pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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