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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Beschleunigtes
Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale)
21.04.2009, Halle (Saale) – 11
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 011/09
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:
011/09
Halle, den 21. April 2009
(AG HAL) Beschleunigtes
Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale)
Pressemitteilung 011/09 vom 21.04.2009
Die Staatsanwaltschaft Halle wird am morgigen Mittwoch
beim Strafrichter den Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gegen
einen im Jahr 1985 in Mali geborenen Beschuldigten stellen.
Er soll nach Auskunft der Staatsanwaltschaft heute, am 21.04.2009 um 11.05 Uhr
in einem Kaufhaus am Marktplatz bei dem Diebstahl einer Sonnenbrille im Wert
von 34,99 Euro auf frischer Tat ertappt worden sein.
Zuvor hatte der Strafrichter am heutigen Tage ab 08.00 Uhr gegen den
Beschuldigten in einem Strafverfahren verhandelt. Er wurde des unerlaubten Handelns
mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie des Diebstahls einer Jacke schuldig
gesprochen und zu einer Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 6,- Euro
verurteilt. Die Verhandlung endete um 10.05 Uhr.
Der Verhandlungstermin im beschleunigten Verfahren ist durch den Strafrichter
wie folgt festgesetzt worden:
Mittwoch, 22.04.2009, 16.00 Uhr,
Saal 2.019
Hinweise
zu Film- und Fotoaufnahmen:
Mit dem Empfang dieser
Mitteilung wird Ihnen zugleich die Genehmigung erteilt, anlässlich der
genannten Verhandlung in den öffentlich zugänglichen Räumen des Amtsgerichts
Halle (Saale) Foto- und/oder Filmaufnahmen zu fertigen.
Diese Genehmigung gilt nicht für den Sitzungssaal und den Bereich unmittelbar
davor. In diesem Bereich entscheidet ausschließlich die oder der für die Sache
zuständige Vorsitzende, die oder der vorher ausdrücklich zu befragen ist.
Diese Genehmigung ist nur im Zusammenhang mit der Mitteilung über die
Verhandlung gültig und jederzeit widerrufbar. Sie ist bei der Fertigung der
Aufnahmen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufzunehmenden Personen sind gegebenenfalls entsprechend §§ 22, 23
KunstUrheberG um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung zu befragen.
Hintergrund: Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt in eher
einfach gelagerten Strafverfahren in Abweichung von manchen strengen Regeln des
¿normalen¿ Strafverfahrens eine vereinfachte Verhandlung. So entfällt die
vorherige schriftliche Anklageerhebung, weil der Antrag auf Aburteilung im
beschleunigten Verfahren auch mündlich in der Verhandlung gestellt werden kann.
Es entfallen Stellungnahmefristen und auch die Ladungsfrist von wenigstens
einer Woche zum Hauptverhandlungstermin. Das Beweisrecht ist ebenfalls
vereinfacht. Allerdings darf in diesem Verfahren nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis maximal 1 Jahr verhängt werden. Kommt eine Freiheitsstrafe zwischen 6
Monaten und einem Jahr in Betracht, ist ein Verteidiger für den Beschuldigten
zu bestellen.
Wird ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren schriftlich beim Strafrichter
gestellt, soll die Verhandlung darüber binnen 6 Wochen nach Antragseingang beim
Gericht durchgeführt werden. Da aber das Gesetz auch die unmittelbare
Verhandlung erlaubt, wurde vor einigen Jahren zwischen dem Amtsgericht Halle (Saale), der Staatsanwaltschaft Halle und den Polizeibehörden in Halle das
hier so genannte ¿besonders beschleunigte Verfahren¿ entwickelt und
organisiert, um auf frischer Tat gestellte Täter schnell aburteilen zu können.
Dazu wurden beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft besondere Bereitschaftsdienste
eingerichtet.
Im
Durchschnitt hat die Staatsanwaltschaft jährlich ca. 50 Anträge in dieser
Verfahrensart gestellt. Im laufenden Jahr waren es bisher 15 Anträge. Die
Verfahren endeten in 8 Fällen mit der Verhängung von Geldstrafen, in den
übrigen Fällen mit Freiheitsstrafen.
Werner
Budtke
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